Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederin-
betriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen.
Ortsveränderliche
elektrische
Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen mit Stecker und bewegliche Leitungen mit Stecker und
Festanschluss müssen alle drei Monate durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft
werden.
TECHNISCHE DATEN
Spannungsversorgung:
Max. Gesamtleistung:
Max. Gesamtstrom:
Maße (BxTxH):
Gewicht:
Sicherung:
Bitte beachten Sie: Technische Änderungen ohne vorherige Ankündigung und Irrtum vorbehalten.
15.01.2009 ©
Betriebsmittel,
230 V AC, 50 Hz ~
3680 W
16 A
482 x 46 x 85 mm (19", 1 HE)
1,5 kg
F 16 A, 250 V
Verlängerungs-
und
9/14
Geräteanschlussleitungen
00042743.DOC, Version 1.0
mit