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HP Vectra VE 8 Series Benutzerhandbuch Seite 52

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Allgemeine HP Hardware-Gewährleistungsbedingungen
Allgemeines
In diesen allgemeinen HP Hardware-Gewährleistungsbedingungen sind die Gewährleistungsrechte des Kunden
gegenüber HP (dem Hersteller) geregelt. Informationen über die jeweils gültigen Gewährleistungsansprüche
sind in der HP Vectra Gewährleistungskarte enthalten. Gemäß landesspezifischem Recht oder spezieller
schriftlicher Vereinbarungen mit HP können zusätzlich weitere rechtliche Ansprüche bestehen.
FÜR KUNDENTRANSAKTIONEN IN AUSTRALIEN UND NEUSEELAND GILT FOLGENDES: SOFERN NICHT
GESETZLICH ZULÄSSIG, FÜHREN DIE HIER ANGEGEBENEN GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN NICHT
ZU EINEM AUSSCHLUSS, EINER EINSCHRÄNKUNG ODER EINER VERÄNDERUNG DER GESETZLICH
VORGESCHRIEBENEN RECHTE, DIE SEITENS DES KUNDEN AUF DEN KAUF ANZUWENDEN SIND.
Reparatur oder Austausch während der Gewährleistungsfrist
HP Hardware
Bei Material- und Fabrikationsfehlern dieses Hardware-Produkts, Zubehörs oder Materials von HP bietet die
Firma Hewlett-Packard dem Käufer eine Gewährleistung für den Zeitraum, der in der dem Produkt beiliegenden
HP Vectra Gewährleistungskarte angegeben ist. Sofern vorangehend nicht erwähnt haftet HP jedoch nicht für
einen unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb von Hardware-Produkten, Zubehör oder Material von HP.
Sollte während der Gewährleistungsfrist die Firma Hewlett-Packard nicht in der Lage sein, das betreffende
Produkt gemäß den Gewährleistungsbedingungen innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren, ist der
Käufer berechtigt, das Produkt gegen volle Erstattung des Kaufpreises an den autorisierten HP Fachhändler
oder andere HP Beauftragte zurückzugeben. Weitere Ansprüche gegen die Firma Hewlett-Packard können nicht
geltend gemacht werden. Sofern nichts anderes schriftlich mit HP vereinbart ist, muß für die volle Erstattung
des Kaufpreises die komplette Systemeinheit zurückgegeben werden.
Diese Gewährleistung gilt für Systemeinheit, Tastatur, Maus und Zubehör von Hewlett-Packard, das in der
Systemeinheit (z.B. Videoadapter, Massenspeichergeräte und Schnittstellen-Controller) installiert ist.
Für Geräte, die an der Systemeinheit extern angeschlossen sind (z.B. externe Speichersubsysteme, Bildschirme,
Drucker und andere Peripheriegeräte), gelten die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen für das
jeweilige Produkt.
Für Software von HP gelten die HP Software-Gewährleistungsbedingungen im Handbuch zum Produkt von HP.
HP bietet für dieses Produkt keine Unterstützung an, wenn es als Netzwerk-Server eingesetzt wird. Als
Netzwerk-Server sollten HP NetServer verwendet werden.
Sofern nichts anderes angegeben ist und sofern gesetzlich zulässig, können Hardware-Produkte
wiederverwertete Bauteile (die genauso leistungsfähig wie neue Bauteile sind) oder Teile, die bereits
gelegentlich verwendet wurden, enthalten. HP kann Hardware-Produkte reparieren oder austauschen (i) durch
Produkte, die hinsichtlich der Leistung dem reparierten oder ausgetauschten Produkt entsprechen jedoch
bereits benutzt wurden, oder (ii) durch Produkte, die wiederverwertete Bauteile mit der gleichen Leistung wie
neue Bauteile oder Teile, die bereits gelegentlich verwendet wurden, enthalten.
Hardware von Fremdherstellern
Für vorinstallierte Hardware-Teile von Fremdherstellern und nach dem Kauf installierte Bauteile von
Fremdherstellern gelten nicht die Gewährleistungsbedingungen des HP Produkts, in dem diese installiert sind.
Für Produkte oder Peripheriegeräte von Fremdherstellern, die an der Systemeinheit extern angeschlossen sind
(z.B. externe Speichersubsysteme, Bildschirme, Drucker und andere Peripheriegeräte) gelten die
entsprechenden Gewährleistungsbedingungen für das jeweilige Produkt.
Kaufnachweis und Gewährleistungsfrist
Um innerhalb der Gewährleistungsfrist, die in der zum Produkt gehörigen HP Vectra Gewährleistungskarte
angegeben ist, Kundendienst und Unterstützung für das Hardware-Produkt in Anspruch nehmen zu können, ist
das Kaufdatum nachzuweisen. So wird der Beginn der für das Produkt geltenden Gewährleistungsfrist
festgelegt. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, wird das Herstellungsdatum (am Produkt
angegeben) als Beginn der Gewährleistungsfrist festgesetzt.

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