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Entsorgung Von Akkus; Garantiebestimmungen - Swissvoice ePure Handbuch

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ePure 2. Generation
Einige der in diesem Produkt verwendeten Materialien können
von entsprechenden Fachbetrieben rezykliert werden. Sie leisten
einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz indem Sie rezyklier
bare Teile und Rohmaterialien einer Wiederverwertung zuführen.
Fragen Sie Ihre örtliche Behörde nach Sammelstellen in Ihrer
Nähe.

Entsorgung von Akkus

Laut Gesetz müssen gebrauchte Batterien und Akkus rezyklier
werden und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Bitte
entsorgen Sie diese entsprechend der geltenden Vorschriften.
Bringen Sie sie zu einer Sammelstelle. Die Batterien/Akkus
können z.B. Lithium (Li), Nickel-Cadmium (Ni-Cd), Blei (Pb),
Cadmium (Cd) oder Quecksilber (Hg) enthalten und müssen
deshalb rezyklier werden. Batterien und Akkus sind mit
Symbolen versehen die auf deren Inhaltsstoffe hinweisen.
Zum
Beispiel:

Garantiebestimmungen

Ihr Telefon ist ab Kaufdatum mit einer Garantie ausgestattet. Die
Garantiebestimmungen unterliegen den gesetzlichen
Bestimmungen des Landes in dem Sie das Telefon erworben
haben. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg, oder die vom Händler
ausgefüllte Garantiekarte, als Nachweis des Kaufdatums auf.
Defekte die auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen
sind, werden innerhalb des Garantiezeitraums kostenlos
behoben, entweder durch eine Reparatur oder durch Ersatz der
defekten Teile.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien
(Akkuzellen) Defekte die den Wert oder Gebrauch der
Ausrüstung nur unwesentlich beeinflussen und auf
Beschädigungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, übliche
Abnützung oder Eingriffe durch Dritte zurückzuführen sind.
Diese Garantie deckt keinerlei Folgeschäden ab die durch den
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ePure

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