Ausgewechselte Teile werden Eigentum der
Firma Cloer. Weitere Ansprüche, gleich welcher
Art, insbesondere Schadenersatzansprüche,
D
sind ausgeschlossen.
Diese Garantie beeinträchtigt keine Rechte,
die Verbraucher gemäß den jeweils geltenden
nationalen Gesetzen bezüglich des Verkaufs
von Waren haben.
Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre und beginnt
mit dem Datum, an dem das Produkt erstmals
von einem Endverbraucher erworben wurde.
Die Garantiefrist wird durch spätere Weiter-
veräußerung,
oder durch Austausch des Produktes weder ver-
längert, noch beginnt sie von neuem oder wird
anderweitig beeinflusst.
Diese Garantie wird von Ihrem Händler an
Sie weitergegeben. Um Garantieleistungen in
Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich direkt
an Ihren Händler.
In Deutschland bietet Cloer registrierten Ver-
brauchern die Möglichkeit, erweiterte Garan-
tieleistungen direkt mit dem Werkskunden-
dienst abzuwickeln. Voraussetzung hierfür ist,
dass das Produkt bei einem autorisierten Händler
gekauft und per Postkarte oder über Internet
unter http://www.cloer.de/service registriert
wurde. Für die Inanspruchnahme von Garan-
tieleistungen wenden sich registrierte Verbrau-
cher in jedem Fall zunächst telefonisch, per
Fax oder Mail an den Werkskundendienst.
Bitte schicken Sie keine Geräte unaufgefordert.
Insbesondere dürfen Pakete niemals unfrei
eingesendet werden. Diese werden von den
Paketdiensten nicht zugestellt, sondern für Sie
kostenpflichtig retourniert. Sprechen Sie daher
zuerst mit uns.
Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihr Gerät an uns ein-
senden sollen.
Wenden Sie sich an den:
Cloer Werkskundendienst
Tel.: 02932.6297-660
Fax: 02932.6297-860
Mail: service@cloer.de
Zum Nachweis des Garantieanspruchs ist
unbedingt ein Kaufbeleg mit Kaufdatum
und Händleranschrift im Original vorzulegen.
Ohne diesen Kaufbeleg erfolgt die Reparatur
ohne Rückfrage kostenpflichtig.
Ausgenommen von der Garantie sind Schäden,
die auf
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durch
Reparaturmaßnahmen
•
unsachgemäße Nutzung,
•
natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß,
•
äußere Einwirkungen (z.B. Transportschäden,
Stöße, Schläge, Hitzeeinwirkung, Säuren o.ä.),
•
mangelnde Entkalkung*
•
oder auf ungeeignetes Zubehör zurückzufüh-
ren sind.
Die Garantie erlischt, wenn das Gerät
•
gewerblich genutzt,
•
unautorisiert geöffnet, abgeändert
•
oder ein unautorisierter Reparaturversuch vor-
genommen wurde.
Für Verbrauchsmaterial wird ebenfalls keine
Garantie übernommen.
* Wasserkocher / Kaffeeautomat / Teeautomat