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Entsorgung Von Altgeräten; Allgemeine Garantiebedingungen - Devolo dLAN 500 AVtriple+ Handbuch

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32 Anhang
devolo dLAN 500 AVtriple+
b
Im Schadensfall trennen Sie das Gerät vom Strom-
netz und wenden sich an Ihren Kundendienst. Ein
Schadensfall liegt vor,
wenn das Stromkabel oder der Stecker
beschädigt ist.
wenn das Gerät mit Flüssigkeit überschüttet
wurde oder Gegenstände in das Gerät hinein
geraten sind.
wenn das Gerät Regen oder Wasser ausge-
setzt war.
wenn das Gerät nicht funktioniert, obwohl
alle Bedienungsanweisungen ordnungsge-
mäß befolgt wurden.
wenn das Gehäuse des Gerätes beschädigt
ist.
5.3 Entsorgung von Altgeräten
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf
dem Gerät bedeutet, dass es sich bei diesem Adapter
um ein elektrisches bzw. elektronisches Gerät im An-
wendungsbereich des deutschen Elektrogesetzes han-
delt. Seit dem 24. März 2006 dürfen derartige
Altgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Sie
können diese stattdessen kostenlos bei Ihrer kommu-
nalen Sammelstelle abgeben. Wenden Sie sich an Ihre
Stadt- oder Gemeindeverwaltung, um die Adresse und
die Öffnungszeiten der nächstgelegenen Sammelstelle
zu erfahren.
5.4 Allgemeine Garantiebedingun-
gen
Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-
Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden ge-
setzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgen-
den Bedingungen:
1
Garantieumfang
a)
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen
Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-
lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl
kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ
hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein
Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Lei-
stungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mit-
gelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b)
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo
getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber
zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
c)
Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.
d)
devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Aus-
tausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der
Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine
zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo-Produkt drei Jahre. Die Ga-
rantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den
devolo-Fachhändler. Von devolo erbrachte Garantieleistungen be-

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