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Außerbetriebnahme; Heizungsanlage Außer Betrieb Nehmen; Heizungsanlage Im Notfall Außer Betrieb Nehmen; Inspektion Und Wartung - Buderus Logano plus SB325 Installationsanleitung

Brennwertkessel
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Außerbetriebnahme
HINWEIS: Anlagenschaden durch Frost.
Die Heizungsanlage kann bei Frost einfrieren, wenn sie
nicht in Betrieb ist, z. B. durch eine Störabschaltung!
▶ Heizungsanlage bei Frostgefahr vor dem Einfrieren
schützen.
▶ Wenn die Heizungsanlage bei Frostgefahr aufgrund
einer Störabschaltung mehrere Tage abgeschaltet ist:
Heizwasser am Füll- und Entleerhahn ablassen. Der
Entlüfter am höchsten Punkt der Heizungsanlage
muss dabei geöffnet sein.
HINWEIS: Anlagenschaden durch Frost.
Die Heizungsanlage kann nach einem Netzausfall oder
Ausschalten der Versorgungsspannung einfrieren!
▶ Funktion „Einstellungen des Regelgeräts" prüfen, da-
mit die Heizungsanlage in Betrieb bleibt (insbesonde-
re bei Frostgefahr).
7.1
Heizungsanlage außer Betrieb nehmen
Nehmen Sie Ihre Heizungsanlage über das Regelgerät außer Betrieb. Mit
der Außerbetriebnahme des Regelgeräts wird der Brenner automatisch
abgeschaltet.
▶ Ein/Aus-Schalter des Regelgeräts auf Stellung „0" (Aus) stellen.
▶ Brennstoffzufuhr absperren.
7.2
Heizungsanlage im Notfall außer Betrieb nehmen
Schalten Sie die Heizungsanlage nur bei einem Notfall
über die Sicherung des Heizraumes oder den Heizungs-
notschalter ab.
▶ In Gefahrenfällen sofort Brennstoff-Hauptabsperreinrichtung schlie-
ßen und Heizungsanlage über die Sicherung des Heizraumes oder
über den Heizungsnotschalter stromlos schalten.
▶ Brennstoffzufuhr absperren.
▶ Sich niemals selbst in Lebensgefahr bringen. Die eigene Sicherheit
geht immer vor.
Logano plus SB325 – (2013/07)
8

Inspektion und Wartung

8.1

Allgemeine Hinweise

HINWEIS: Anlagenschaden durch mangelhafte Reini-
gung und Wartung!
▶ Reinigung und Wartung mindestens einmal jährlich
durchführen. Dabei die gesamte Heizungsanlage ein-
schließlich der Neutralisationseinrichtung auf ihre
einwandfreie Funktion prüfen.
▶ Mängel sofort beheben, um Anlagenschäden zu ver-
meiden.
Die jährliche Inspektion und Wartung sind Bestandteile
der Gewährleistungsbedingungen.
Nur Originalersatzteile vom Hersteller verwenden. Er-
satzteile können über den Ersatzteilkatalog des Herstel-
lers bestellt werden.
Herstelleradresse siehe letzte Seite.
Bieten Sie Ihrem Kunden einen jährlichen inspektions- und bedarfsab-
hängigen Wartungs- und Inspektionsvertrag an. Welche Tätigkeiten in
einem Vertrag enthalten sein müssen, können Sie im Kapitel 8.5 „Ins-
pektions- und Wartungsprotokolle", Seite 35 nachlesen.
8.2
Kessel für Inspektion und Wartung vorbereiten
GEFAHR: Lebensgefahr durch Stromschlag bei geöffne-
ter Heizungsanlage!
▶ Vor dem Öffnen der Heizungsanlage: Heizungsanlage
mit dem Heizungsnotschalter stromlos schalten oder
über die entsprechende Haussicherung vom Strom-
netz trennen.
▶ Heizungsanlage gegen unbeabsichtigtes Wiederein-
schalten sichern.
GEFAHR: Lebensgefahr durch Explosion entzündlicher
Gase!
▶ Arbeiten an gasführenden Bauteilen nur dann ausfüh-
ren, wenn Sie für diese Arbeiten eine Konzession be-
sitzen.
Wenn Gasleitungen vom Gasbrenner abgetrennt werden
müssen, darf die Feuerraumtür ausschließlich vom Fach-
mann geöffnet werden.
▶ Heizungsanlage außer Betrieb nehmen ( Kapitel 7.1, Seite 31).
Vor dem Öffnen der Feuerraumtür:
▶ Allgemeinen Zustand der Heizungsanlage prüfen.
▶ Sicht- und Funktionskontrolle der Heizungsanlage durchführen.
▶ Brennstoff und Wasser führende Anlagenteile auf Dichtheit und sicht-
bare Korrosion prüfen.
Außerbetriebnahme
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31

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