8.5 Zierbalken:
Zierbalken sind vor der Verkleidung des
Kamineinsatzes im Abstand von mindestens 1
cm zulässig, wenn der Zierbalken kein
Bestandteil
des
Gebäudes
Zwischenräume zu Verkleidung so frei sind,
daß kein Wärmestau entstehen kann und der
Zierbalken nicht im Strahlungsbereich des
Kamin-einsatzes liegt.
8.6
Brandschutz
Strahlungsbereiches:
Von der Feuerraumöffnung müssen nach
vorne und nach den Seiten mindestens 80 cm
8.7
Brandschutz
Strahlungsschutzes:
Von den Außenflächen der Verkleidung des
Kamineinsatzes müssen mindestens 5 cm
Abstand zu brennbaren Bauteilen eingehalten
werden.
Der
Zwischenraum
Luftströmung so offen stehen, daß kein
Wärmestau entsteht (8).
ist
und
die
innerhalb
des
außerhalb
des
muß
der
Abstand eingehalten werden (6). Bei
Anordnung eines beiderseits belüfteten
Strahlungsschutzes genügt ein Abstand von
40 cm.
Bauteile,
die
nur
Verkleidung des Kamineinsatzes verdecken,
wie
Fußböden,
Wandverkleidungen und Dämmschichten auf
Decken und Wänden dürfen ohne Abstand an
der Verkleidung herangeführt werden (9).
Andere
breitere,
brennbare Bauteile wie Zierbalken sind von
der Verkleidung des Kamineinsatzes im
Abstand von 1 cm zulässig (siehe Zierbalken).
Abbildung:
1 = Kamineinsatz
2 = Dehnungsfuge
3 = Verkleidung
4 = Zierbalken
5 = Tragrahmen
6 = Strahlschutz
kleine
Flächen
der
stumpfanstoßende
streifenförmige
und
8