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MCZ HALO Air Installationshandbuch Seite 12

Hermetischer pelletofen
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2-INSTALLATION
VORBEMERKUNG
Das Kapitel Schornstein wurde gemäß den geltenden europäischen Normen verfasst (EN13384 - EN1443 - EN1856 - EN1457).
Es liefert einige Angaben für die gute und korrekte Realisierung des Schornsteines, darf aber keinesfalls als Ersatz der geltenden Normen,
in deren Besitz der qualifizierte Hersteller sein muss, angesehen werden. Überprüfen Sie bei den lokalen Behörden, ob einschränkende
Vorschriften bezüglich der Verbrennungsluftregelung, der Rauchgasablassanlage einschließlich Schornstein vorliegen.
Der Hersteller übernimmt keinerlei Verantwortung für einen schlechten Betrieb des Ofens, wenn dies auf einen schlecht bemessenen
Schornstein zurückzuführen ist, der den geltenden Normen nicht gerecht wird.
RAUCHABZUG
Der Rauchabzug oder Schornstein ist von großer Bedeutung für den reibungslosen Betrieb einer Heizvorrichtung für feste Brennstoffe
mit natürlicher Umluft, da die modernen Heizgeräte einen hohen Wirkungsgrad mit kälterem Rauch und daher mit einem geringerem
Abzug erzielen; es ist daher unbedingt erforderlich, dass der Rauchabzug gemäß der Regeln der Technik realisiert wird und stets in
perfektem Zustand erhalten wird. Ein Rauchabzug, der für ein Pellet-/Holzheizgerät vorgesehen ist, muss mindestens Kategorie T400
(oder höher, wenn das Gerät dies erfordert) und resistent gegen Rußbrand sein. Der Rauchgasabzug muss an einem einzelnen Schornstein
mit isolierten Stahlrohren (A) realisiert werden oder an einem bereits bestehendem Schornstein, der für den vorgesehenen Gebrauch
geeignet ist (B).
Ein einfacher Schacht aus Zement muss entsprechend verrohrt werden. In beiden Fällen muss ein Inspektionsverschluss (AT) und/oder
eine Inspektionsklappe (AP) vorgesehen werden - ABB.1.
Es ist verboten, mehrere Holz-/Pelletgeräte (*) oder Geräte anderer Typologien (Abzugshauben ...) am selben Schornstein anzuschließen.
(*) vorbehaltlich nationaler Ausnahmegenehmigung (z. B. in Deutschland), nach der unter günstigen Bedingungen die Installation von
mehr als einem Gerät zulässig ist; die von den einschlägigen, örtlich geltenden Normen/Gesetzgebungen vorgesehenen erforderlichen
Eigenschaften von Produkt/Installation müssen jedenfalls genau berücksichtigt werden
AP
AT
(B)
(A)
ABBILDUNG 1 - SCHORNSTEIN
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