Allgemeine Vorschriften
Einsatzbereich
Die Maschinen ausschließlich nur zum Reinigen mit Hochdruckstrahl und Reinigungs-
mittel oder zum Reinigen mit Hochdruckstrahl ohne Reinigungsmittel verwenden.
Prüfungen
Die Maschine ist nach den "Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler" bei Bedarf, jedoch
mindestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen darauf zu prüfen, ob ein sicherer
Betrieb weiterhin gewährleistet ist. Die Ergebnisse der Prüfung. sind schriftlich fest-
zuhalten. Formlose Aufzeichnungen genügen. Prüfprotokolle auf den Seiten 22 - 25.
Gewerbliche Hochdruckreiniger müssen alle 12 Monate
von einem Sachkundigen überprüft werden!
Unfallverhütung
Die Maschine ist so ausgerüstet, daß bei sachgemäßer Bedienung Unfälle ausge-
schlossen sind. Die Bedienungsperson ist auf die Verletzungsgefahr durch heiße
Maschinenteile und den Hochdruckstrahl hinzuweisen. Die "Richtlinien für
Flüssigkeitsstrahler" sind einzuhalten. (Siehe auch Seite 8 und 9).
Ölwechsel:
1. Ölwechsel nach ca. 50 Betriebsstunden. Danach ist kein Ölwechsel für die
Lebensdauer des Gerätes erforderlich.
Um das Öl zu wechseln legen Sie das Gerät waagerecht und öffnen Sie über einem
Behälter die Ölablassschraube an der Unterseite des Ölgehäuses. Das Öl muß in einem
Behälter aufgefangen und anschließend vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Neues Öl: 0,75 l - Motoröl W 15/40.
Ölleckage: Bei Ölaustritt sofort den
nächsten Kundendienst (Händler) aufsuchen.
(Umweltschäden, Getriebeschaden)
Bei hoher Luftfeuchtigkeit und Temperaturschwankungen
ist Kondenswasserbildung möglich; nimmt das Öl eine
graue Farbe an, muß das Öl gewechselt werden.
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