1.8
Bestimmungsgemäße Verwendung
CO
-Inkubatoren C 170 sind zum Kultivieren von Säugetierzellen bei einer Temperatur von typischer-
2
weise 37 °C geeignet. Die CO
delsüblichen NaHCO
gepufferten Zellkulturmedien durch die Regelung einer exakten CO
3
im Innenbereich. CO
-Inkubatoren C 170 sorgen für hohe Luftfeuchtigkeit im Innenraum und verhindern
2
so das Ansteigen der Osmolarität die durch Verdampfung des Kulturmediums verursacht würde.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch, die Hinweise in dieser Betriebsanlei-
tung zu befolgen und die Wartungsanweisungen (Kap. 16) einzuhalten.
Andere Anwendungen sind nicht erlaubt.
Die Geräte sind keine Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG.
Aufgrund der besonderen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) sind die-
se Geräte NICHT zur Sterilisation von Medizinprodukten im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG
geeignet.
WARNHINWEIS: Für Geräte, die im unbeaufsichtigten Dauerbetrieb laufen, empfehlen wir
für den Fall der Einlagerung von unwiederbringlichen Proben dringend, die Proben auf min-
destens zwei Geräte aufzuteilen, sofern dies möglich ist.
Bestandteile des Beschickungsgutes dürfen NICHT zur Freisetzung gefährlicher Gase führen.
Explosions- oder Implosionsgefahr.
Vergiftungsgefahr.
Lebensgefahr.
∅ KEINE bei Arbeitstemperatur brennbaren oder explosionsfähigen Stoffe ins Gerät ein-
bringen, insbesondere keine Energieträger wie Batterien oder Lithium-Ionen-Akkus.
∅ KEINE explosionsfähigen Stäube oder Lösemittel-Luftgemische ins Gerät einbringen.
∅ KEINE Stoffe ins Gerät einbringen, die zur Freisetzung gefährlicher Gase führen
können.
Bei vorhersehbarer Benutzung des Gerätes besteht für den Nutzer keine Gefährdung durch die Integrati-
on des Geräts in Systeme oder durch besondere Umgebungs- oder Anwendungsbedingen i. S. der Norm
EN 61010-1:2010. Hierzu sind der bestimmungsgemäße Gebrauch des Gerätes und all seiner Anschlüs-
se einzuhalten.
C (E3) 07/2017
-Inkubatoren erlauben die Einstellung exakter pH-Bedingungen in han-
2
GEFAHR
Atmosphäre
2
Seite 12/92