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Änderungen Auf Grund Maschinenrichtlinie 2006/42/Eg - HAKO Scrubmaster B70 Bedienungsanleitung

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Hakomatic B 70
Scrubmaster B70
Änderungen auf Grund Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Vorwort
Lesen Sie vor der ersten Benutzung Ih-
res Gerätes diese Originalbetriebsan-
leitung, handeln Sie danach und
bewahren Sie diese für späteren Ge-
brauch oder Nachbesitzer auf.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine entspricht auf Grund ihrer
Konzipierung und Bauart, sowie in der
von uns in Verkehr gebrachten Ausfüh-
rung den einschlägigen grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforde-
rungen der EG-Richtlinien (siehe Kon-
formitätserklärung). Bei einer nicht mit
uns abgestimmten Änderung der Ma-
schine verliert diese Erklärung ihre Gül-
tigkeit. Eigenmächtige Veränderungen
an der Maschine schließen eine Haf-
tung des Herstellers für die daraus re-
sultierenden Schäden aus.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Maschine darf nur auf Flächen mit
einer Steigung von maximal 2 %
benutzt werden.
Entsorgung
Machen Sie das Gerät funktionsuntüch-
tig. Es darf keine Gefahrenquelle für
spielende Kinder darstellen.
Das Gerät den örtlichen Bestimmungen
entsprechend entsorgen. Wenden Sie
sich für weitere Informationen zur Be-
handlung und Wiederverwertung an Ih-
ren Hako-Vertragshändler, bei dem Sie
das Gerät erworben haben.
Gebrauchte Batterien mit dem Recyc-
lingzeichen enthalten wiederverwertba-
res Wirtschaftsgut. Die enthaltenen
Schwermetalle stellen aber gleichzeitig
eine große Gefahr für die menschliche
Gesundheit und die Umwelt dar. Batte-
rien niemals öffnen oder beschädigen.
Den Inhalt von Batterien nicht anfas-
sen, einatmen oder verschlucken. Ge-
sundheitsgefahr! Batterien nicht in die
Umwelt gelangen lassen. Gefahr der
Verseuchung von Boden und Wasser!
Gemäß der Kennzeichnung mit der
durchgestrichenen Mülltonne dürfen
diese Batterien nicht dem Hausmüll bei-
gegeben werden. Rücknahme und Ver-
wertung von Altbatterien sind gemäß §
6 und § 8 Batteriegesetz (BattG) mit
dem Hako Vertragshändler zu verein-
baren.
Geräuschemissionen
Der nach DIN EN 60335-2-72 unter den
üblichen Einsatzbedingungen gemes-
sene Schalldruckpegel (LpA) (am Ohr
Clean ahead
des Fahrers) beträgt: 67 dB (A)
Meßunsicherheit (KpA): 1,6 dB (A)
Der nach DIN EN 60335-2-72 unter den
üblichen Einsatzbedingungen gemes-
sene Schallleistungspegel (LWAd) be-
trägt: 82 dB (A)
Vibrationswerte
Der gemäss ISO 5349-1 ermittelte ge-
wichtete Effektivwert der Beschleuni-
gung, dem die oberen Gliedmaße
(Hand-Arm) ausgesetzt sind, beträgt
unter den üblichen Einsatzbedingun-
gen: < 2,5 m/s²
Der gemäss ISO 2631-1 ermittelte ge-
wichtete Effektivwert der Beschleuni-
gung, dem der Körper (Füße bzw.
Sitzfläche) ausgesetzt ist, beträgt unter
den üblichen Einsatzbedingungen:
< 0,5 m/s²

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