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Garantiebedingungen - Dethleffs Globetrotter XXL Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Garantie
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1.2

Garantiebedingungen

1. Die Firma Dethleffs GmbH & Co. KG räumt dem Käufer nach seiner Wahl
zusätzlich zu den ihm zustehenden gesetzlichen Gewährleistungs- und
Produkthaftungsansprüchen eine Garantie von sechs Jahren darauf ein,
dass die von ihr gebauten Fahrzeuge so abgedichtet sind, dass keine
Nässe von außen nach innen (Innenraum) dringt.
Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn die Undichtigkeit auf
unsachgemäße Handhabung von Fenstern, Türen und Dachhauben bzw.
auf unsachgemäß reparierte Schäden zurückzuführen ist. Von der
Garantie ausgenommen sind auch Schäden, die durch Naturgewalten
(z. B. Hochwasser) verursacht werden. Die Garantieverlängerungen bein-
halten ausschließlich die fachgerechte Instandsetzung. Wandlungs- und
Minderungsansprüche sowie Fahrtkosten oder sonstige indirekte Kosten
sind von der Garantie ausgeschlossen.
2. Bei Auftreten einer Undichtigkeit verpflichtet sich die Firma Dethleffs
GmbH & Co. KG im Rahmen dieser Garantiebedingungen zur Nachbesse-
rung der betroffenen Fahrzeugteile durch kostenlose Instandsetzung oder
durch Austausch der Teile, je nachdem, was zur unmittelbaren Schadens-
beseitigung notwendig ist.
Die Mängelbeseitigung hat durch die Firma Dethleffs GmbH & Co. KG oder
durch eine autorisierte Fachwerkstatt nach den Richtlinien der Firma Deth-
leffs GmbH & Co. KG zu erfolgen.
3. Voraussetzung für diese Garantie ist, dass das Fahrzeug jährlich einer
autorisierten Fachwerkstatt zur Inspektion vorgeführt wird. Die Vorführung
hat jährlich jeweils spätestens 2 Monate nach dem Jahrestag der Erstzu-
lassung (bzw. der Übergabe) zu erfolgen.
Wird die Inspektion nicht fristgerecht durchgeführt, erlischt der Garantiean-
spruch und kann auch durch eine später durchgeführte Inspektion nicht
wieder in Kraft gesetzt werden.
Als Nachweis für die durchgeführte Inspektion sind auf dem dafür vorgese-
henen Coupon im Garantieheft der Firma Dethleffs GmbH & Co. KG die
Inspektionsmarken aufzukleben und vom jeweiligen Dethleffs-Handels-
partner durch Stempel, Datum und Unterschrift zu bestätigen.
4. Die Garantie beginnt am Tage der Erstzulassung oder Übergabe des Fahr-
zeuges an den Endverbraucher, spätestens 1 Jahr nach Auslieferung an
den Händler, und gilt für die Zeit der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges,
längstens 6 Jahre. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden
Garantieverpflichtungen nicht berührt. Die Garantie erlischt, wenn eine der
in Ziff. 3 vorgesehenen Fristen nicht eingehalten wurde. Die Durchführung
der Garantiearbeit verlängert nicht die Garantiezeit.
5. Für die bei einer Nachbesserung eingebauten Teile wird bis Ablauf der
Garantiepflicht des Fahrzeuges ebenfalls Gewähr geleistet im Rahmen
dieser Bestimmungen.
6. Das Auftreten von Undichtigkeit ist vom Eigentümer innerhalb von
15 Tagen an die Firma Dethleffs GmbH & Co. KG oder an einen Dethleffs-
Handelspartner schriftlich zu melden. Der Meldung muss die Garantieur-
kunde, versehen mit den entsprechenden Garantiemarken, beigefügt sein.
Wird das Auftreten der Undichtigkeit nicht innerhalb der angegebenen Frist
gemeldet, besteht kein Anspruch auf Garantie.
Die Beseitigung der Undichtigkeit erfolgt nach Zustimmung der Firma
Dethleffs GmbH & Co. KG.
Wird über die Art, den Umfang und das Ergebnis der Nachbesserung in
angemessenem Rahmen keine Einigung erzielt, wird von der Firma
Dethleffs GmbH & Co. KG oder dem Dethleffs-Handelspartner ein neu-
traler Sachverständiger hinzugezogen, dessen Entscheidung für alle
Beteiligten verbindlich ist.
Globetrotter - 09-08 - DET-0029-07DE

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