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Grundlegende Hinweise (Allgemeines); Bestimmungsgemäße Verwendung; Sachwidrige Verwendung; Gewährleistung - KERN DS 36K0.2 Betriebsanleitung

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3 Grundlegende Hinweise (Allgemeines)

Unbedingt vor Aufstellung und Inbetriebnahme die gesamte Betriebsanleitung durcharbeiten und beachten!
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die von Ihnen erworbene Waage dient der Bestimmeung des Wägewertes von Wägegut. Sie ist zur Verwen-
dung als „nichtselbsttätige Waage" vorgesehen, d.h. das Wägegut wird manuell, vorsichtig und mittig auf die
Wägeplatte aufgebracht. Nach Erreichen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.

3.2 Sachwidrige Verwendung

Waage nicht für dynamische Verwiegungen verwenden. Werden kleine Mengen vom Wägegut entnommen
oder zugeführt, so können durch die in der Waage vorhandene „Stabilitätskompensation" falsche
Wägeergebnisse angezeigt werden! (Beispiel: Langsames herausfließen von Flüssigkeiten aus einem auf der
Waage befindlichen Behälter.)
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk beschädigen.
Stöße und Überlastungen der Waage über die angegebene Höchstlast (Max), abzüglich einer eventuell bereits
vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Waage könnte hierdurch beschädigt werden.
Waage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung ist nicht Ex-geschützt.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen Wägeergebnissen, sicherheitstech-
nischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waage führen.
Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden. Abweichende Einsatzberei-
che/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizugeben.
3.3 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
- Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
- Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
- Veränderung oder Öffnen des Gerätes
- mechanische Beschädigung, und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten
- natürlichem Verschleiß und Abnützung
- nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
- Überlastung des Messwerkes
3.4 Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Eigenschaften der Waage und eines even-
tuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer
hat hierfür ein geeignetes Intervall sowie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen
bezüglich der Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie die hierfür notwendigen Prüfgewichte sind auf der
KERN- Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar. In unserem akkreditierten DKD-Kalibrierlaboratorium kön-
nen Prüfgewichte und Waagen schnell und kostengünstig kalibriert werden (Rückführung auf das nationale
Normal).
572/573/KB/DS/FKB/FCB-BA-d-1259
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PK Elektronik Vertriebs GmbH, E-Mail: info@pkelektronik.com, Internet: www.pkelektronik.com

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