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Thecus N8800SAS Bedienungsanleitung Seite 142

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es eine Bekanntgabe ausdruckt oder anzeigt, welche einen sachgemäßen
Copyright-Hinweis sowie einen Hinweis enthält, dass es keine Garantie gibt
(oder andernfalls erklären, dass Sie eine Garantie bereitstellen) und dass
Benutzer das Programm gemäß dieser Bedingungen weiter verteilen dürfen;
zudem müssen Sie dem Benutzer erklären, wie eine Kopie von dieser Lizenz
angezeigt wird. (Ausnahme: Wenn das Programm selber interaktiv ist, aber
eine derartige Bekanntgabe normalerweise nicht ausdruckt, wird von Ihrem
auf das Programm basierende Erzeunis nicht verlangt, eine Bekanntgabe
auszudrucken.)
Diese Vorgaben treffen auf das modifizierte Erzeugnis als Ganzes zu. Wenn
identifizierbare Abschnitte des betreffenden Erzeugnisses nicht vom Programm
abgeleitet sind und sinnvoller Weise als unabhängige und separate Erzeugnisse für
sich selber betrachtet werden können, dann treffen diese Lizenz und ihre Klauseln
nicht auf diese betreffenden Abschnitte zu, wenn Sie sie als separate Erzeugnisse
verteilen. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen,
welches ein auf das Programm basierendes Erzeugnis ist, dann muss die
Verteilung des Ganzen gemäß den Klauseln dieser Lizenz erfolgen, deren
Zulassungen für andere Lizenznehmer sich auf das Ganze erstrecken und
demnach auf jeden einzelnen Teil, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Daher beabsichtigt dieser Absatz nicht, Rechte zu beanspruchen oder Ihre
Anrechte auf Erzeugnisse streitig zu machen, die gänzlich von Ihnen geschrieben
wurden; vielmehr wird beabsichtigt, von dem Recht zur Kontrolle der Verteilung
von abgeleiteten oder gemeinschaftlichen Erzeugnissen, die auf das Programm
basieren, Gebrauch zu machen.
Zusätzlich bringt die bloße Ansammlung eines anderen, nicht auf dem Programm
basierten Erzeugnisses mit dem Programm (oder ein auf dem Programm basiertes
Erzeugniss) auf einem Datenspeicherträger oder einem Verteilungsträger das
andere Erzeugnis nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder, gemäß Absatz 2, ein darauf basierendes
Erzeugnis) im Maschinencode oder in ausführbarer Form gemäß den Klauseln der
obiggenannten Absätze 1 und 2 kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass auch
einer der folgenden Gegenstände beigefügt wird:
a) Der komplette, entsprechende maschinenlesbare Quellcode, der gemäß den
Klauseln der obiggenannten Absätze 1 und 2 auf einem Speicherdatenträger
verteilt werden muss, der üblicherweise für die Übertragung von Software
verwendet wird; oder
b) Ein schriftliches Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist, die
Weitergabe einer kompletten, maschinenlesbaren Kopie eines entsprechenden
Quellcodes an eine Drittperson für eine Gebühr, deren Höhe nicht Ihre Kosten für
eine tatsächliche Verteilung der Quelle überschreitet, und die gemäß den Klauseln
der obiggenannten Absätze 1 und 2 auf einem Speicherdatenträger verteilt
werden muss, der üblicherweise für die Übertragung von Software verwendet wird;
oder,
c) Von Ihnen erhaltene Informationen über das Angebot, um den
entsprechenden Quellcode zu verteilen. (Diese Alternative ist nur für eine
nichtgewerbliche Verteilung zulässig und auch nur, wenn Sie das Programm in
Form eines Maschinencodes oder in ausführbarer Form gemäß dem
obiggenannten Unterabsatz b mit einem derartigen Angebot erhielten.)
Der Quellcode für ein Erzeugnis bedeutet die bevorzugte Form des Erzeugnisses,
um es modifizieren. Der komplette Quellcode für ein ausführbares Erzeugnis
bedeutet den gesamten Quellcode für alle Module, die er enthält, plus
dazugehörige Schnittstellen-Definitionsdateien, plus Skripts, die zur Kontrolle der
Kompilierung und Installation des ausführbaren Erzeugnisses dienen. Als
Sonderausnahme braucht der verteilte Quellcode jedoch nichts enthalten, was
normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler,
Kernel, usw.) des Betriebssystems verteilt wird, auf dem das ausführbare
Erzeugnis läuft, außer die betreffende Komponent selbst ist dem ausführbaren
Erzeugnis beigefügt.
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