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Haftungsausschluss
2.6.
Der Hersteller ist nicht in der Lage weder die Beachtung der in diesem Handbuch enthaltenen Anweisungen,
noch der Installations-, Betriebs-, Gebrauchs- und Wartungsbedingungen und Methoden des Produkts zu
überprüfen. Eine falsch durchgeführte Installation kann Schäden verursachen und daher eine Gefahr für
Personen darstellen. Aus diesem Grund übernimmt der Hersteller keine Verantwortung für Verluste, Schäden
oder Kosten, die auf eine fehlerhafte Installation, auf den unkorrekten Betrieb sowie auf den
unsachgemäßen Gebrauch und falsche Wartungsarbeiten zurückzuführen sind oder damit in Verbindung
gebracht werden könnten. Gleichermaßen übernimmt der Hersteller keine Verantwortung hinsichtlich der
Verletzung von Patenten oder Rechten Dritter, die mit dem Gebrauch des vorliegenden Produkts im
Zusammenhang stehen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung, eventuelle Änderungen am Produkt, an den
technischen Daten oder am Handbuch selbst vorzunehmen.
Sollte ein gefahrenloser Betrieb nicht mehr möglich sein (z.B. bei sichtbaren Schäden), muss das Gerät
sofort deaktiviert werden.
Eingriffsanforderung
2.7.
Die Anfrage nach dem Kundendienst muss an den Händler oder an das Kundendienstzentrum geschickt
werden.
Der Hersteller lehnt jede Verantwortung ab, sollten das Produkt oder andere Zubehörteile unsachgemäß
verwendet oder ohne vorhergehende Einwilligung geändert worden sein.
Für jeden Austausch dürfen ausschließlich originale Ersatzteile verwendet werden.
Installationsvorschriften
2.8.
Practika ist ein Heizkessel, der mit Holzpellets befeuert wird.
Der Heizkessel muss unter Berücksichtigung der nachstehend angeführten Vorschriften installiert werden:
Gesetzesverordnung Nr. 93 vom 25. Februar 2000
Umsetzung der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG (P.E.D.)
ANWENDUNGSBEREICH: mit flüssigen (Erdöl, Treiböl, Brennöl) und festen Brennstoffen betriebene Geräte
GESETZ Nr. 46 vom 5. März 1990 und entsprechendes Anwendungsreglement Erlass des Präsidenten der
Republik Nr. 447 vom 6. Dezember 1991 (u. folgende Abänderungen) sowie Ministerialdekret Nr. 37
vom 22. Januar 2008
Sicherheitsnormen für die Anlage
ANWENDUNGSBEREICH: ohne Einschränkung der Heizleistung
Norm UNI 10847 vom 03/2000
Einzelne Rauchabsauganlagen für Kessel, die mit festen und flüssigen Brennstoffen betrieben werden.
Wartung und Prüfung. Richtlinien und Verfahrensweise.
ANWENDUNGSBEREICH: Anlagen, die mit festen und flüssigen Brennstoffen betrieben werden.
GESETZ Nr. 10 vom 9. Januar 1991 und entsprechendes Anwendungsreglement Erlass des Präsidenten
der Republik Nr. 412 vom 26. August 1993 (u. folgende Abänderungen) sowie Erlass des Präsidenten der
Republik Nr. 551 vom 21. Dezember 1999.
Reglementierung für die Abänderung des Erlasses des Präsidenten der Republik Nr. 412 in Sachen Planung,
Installation, Betrieb und Wartung der Heizanlagen der Gebäude zum Zweck der Energieeinsparung.
ANWENDUNGSBEREICH: ohne Einschränkung der Heizleistung
GESETZ Nr. 186 vom 01.03.1968
Installationsnorm CEI 64-8 / 2. Ausg.
Stromanlagen mit einer Nennspannung von höchstens 1000 V Wechselstrom und 1500 V Gleichstrom
Installationsnorm CEI 64-8 / 1. Ausg.
Stromanlagen für Benutzer in Wohnhäusern oder ähnlichen Gebäuden
Garantie
PRACTIKA 28 - 33
INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG
Technischer Dienst - Vorbehaltene Rechte - Nachdruck verboten
Kapitel 2
S. 8