red
2. GARANTIEBEDINGUNGEN
Mit Ausnahme der nachstehend angeführten Bauteile, die dem normalen Verschleiß unterliegen, gibt der
Hersteller ab dem Verkaufsdatum auf das Produkt eine Garantie von
Garantieschein bestätigt wird, auf dem der Name des Händlers und das Datum angeführt sind, an dem der
Kauf getätigt worden ist. Der ausgefüllte Garantieschein muss dem Hersteller innerhalb von 8 Tagen
zugestellt werden. Der Hersteller garantiert für das Produkt, wenn es von einem sachkundigen Installateur
entsprechend der detaillierten Anweisungen, die in dieser, dem Produkt beiliegenden Installationsanleitung
angeführt sind, installiert und geprüft worden ist.
Unter Garantie versteht man den Austausch oder die kostenlose Reparatur der, aufgrund von Fabrikfehlern,
als defekt anerkannten Bauteile.
Hinweise
2.1.
Die Installation, der Elektroanschluss, die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und die Wartung
müssen ausschließlich von qualifiziertem und autorisiertem Personal durchgeführt werden.
Dieses Gerät darf nicht von Personen (einschließlich Kindern) mit körperlicher oder geistiger
Behinderung oder mit unzureichender Kenntnis und Erfahrung benutzt werden, es sei denn unter
Aufsicht und nach eingehender Unterrichtung über den Gebrauch des Gerätes durch die Person, die
für dessen Sicherheit verantwortlich ist.
Die Garantie wird als gültig anerkannt wenn:
1. der Heizkessel entsprechend der geltenden Normen und der in dieser Installations-, Gebrauchs- und
Wartungsanleitung enthaltenen Anweisungen von qualifiziertem Personal installiert worden ist. Das
Personal muss im Besitz der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen sein (ital. Ministerialdekret
Nr. 37 vom 22. Januar 2008);
2. der Kunde im Besitz aller vollständig ausgefüllten Unterlagen ist, die dessen Eignung bestätigen:
a. INSTALLATIONSBERICHT - vom Installateur ausgefüllt
b. PRÜFBERICHT UND AKTIVIERUNG DER GARANTIE - von einen autorisiertem Techniker
ausgefüllt.
3. Die Garantie beginnt ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme des Heizkessels, das im Garantieheft
des Heizkessels vermerkt werden muss, oder ab dem Rechnungsdatum. Sollte ein Eingriff
erforderlich sein, müssen diese Unterlagen der zugelassenen Kundendienststelle vorgelegt werden.
Ausschlüsse
2.2.
Alle Bauteile, die sich aufgrund von Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit im Gebrauch, falscher Wartung, nicht
mit den Angaben des Herstellers übereinstimmender Installation als defekt herausstellen sollten, sind nicht
von der Garantie gedeckt. Der Hersteller lehnt jede Verantwortung für etwaige Schäden ab, die, direkt oder
indirekt, Personen, Tieren oder Gegenständen wiederfahren könnten, welche auf die Nichtbeachtung aller in
diesem Handbuch angeführten Anweisungen zurückzuführen sind und vor allem Hinweise in Sachen
Installation, Gebrauch und Wartung des Geräts betreffen.
Die Garantie ist ungültig, wenn:
1. die Bedingungen für die Aktivierung der Garantie nicht erfüllt worden sind.
2. die Installation nicht unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften und der Anweisungen dieser
Gebrauchs-, Wartungs- und Installationsanleitung durchgeführt worden ist.
Die Garantie deckt nicht:
1. Schäden,
die
unsachgemäßen Gebrauch des Produkts, Naturkatastrophen, Stromschläge, Brandausbrüche,
Defekte in der Stromanlage, Änderungen oder Beschädigungen des Produkts und/oder andere
Garantie
PRACTIKA 28 - 33
INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG
auf
Witterungseinflüsse,
zwei
chemische
bzw.
elektrochemische
Technischer Dienst - Vorbehaltene Rechte - Nachdruck verboten
Kapitel 2
S. 6
Jahren, die durch einen
Substanzen,