Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb sind:
- die regelmäßige Reinigung des Kessels
- eine gute Brennstoffqualität
- der vorgeschriebene Schornsteinzug
- eine ausreichende Zuluftöffnung von mindestens 150 - 200cm² im Aufstellraum
(ggf.eine Abluftöffnung nach Absprache mit dem Schornsteinfeger)
- ein eingebauter und eingestellter Zugbegrenzer
Die erstmalige Inbetriebnahme hat durch die Installationsfirma der Anlage (Fachbetrieb für
Heizungsbau) oder einen von ihm beauftragten Sachkundigen zu erfolgen.
Dabei ist der ordnungsgemäße Einbau aller Anlagenkomponenten sowie die richtige Einstellung
und Funktion sämtlicher Regel- und Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen. Es wird empfohlen,
dem Betreiber hierüber eine Bescheinigung auszustellen.
Außerdem hat der Anlagenersteller einer Wärmeerzeugungsanlage für diese eine Einbau- und
Betriebsanleitung mit Wartungshinweisen anzufertigen bzw. dem Betreiber auszuhändigen. Im
Zuge der Übergabe an den Betreiber ist diesem oder einer entsprechend mit den Aufgaben
betreuten Person die Bedienung und Wartung der Kesselanlage einschließlich aller
Zusatzeinrichtungen eingehend zu erklären.
Insbesondere die Funktion der sicherheitstechnischen Ausrüstung und die Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebes wie z. B. die jährliche Prüfung der thermischen
Ablaufsicherung sind zu erklären.
3. Spezielle Informationen zum Heizkessel
3.1
Varianten
Die Heizkessel Proburner 2.0 gibt es folgenden
Ausführungen:
Proburner 2.0 25 kW
Proburner 2.0 32 kW
Proburner 2.0 40 kW