07 Fahrerassistenz
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ACHTUNG
Falls eine der Tasten des Tempomaten
mehrere Minuten lang gedrückt gehalten
wird, wird er blockiert und ausgeschaltet.
Um den Tempomaten wieder aktivieren zu
können, muss das Fahrzeug ausgeschaltet
und der Motor wieder gestartet werden.
Themenbezogene Informationen
•
Tempomat* (S. 204)
07
*
206
Option/Zubehör, für weitere Informationen siehe „Einführung".
Tempomat* vorübergehende
Deaktivierung und
Bereitschaftsmodus
Die Funktion kann vorübergehend deaktiviert
und in den Bereitschaftsmodus versetzt wer-
den.
Vorübergehende Deaktivierung –
Bereitschaftsmodus
Um den Tempomaten vorübergehend auszu-
schalten und in den Bereitschaftsmodus zu
versetzen:
•
Auf Lenkradtaste
drücken.
>
Die Markierung (5) des Kombinationsinst-
ruments und das Symbol (6) ändern ihre
Farbe von WEISS zu GRAU – der Tempo-
mat ist vorübergehend ausgeschaltet.
Bereitschaftsmodus durch Eingreifen
des Fahrers
Der Tempomat wird vorübergehend ausge-
schaltet und automatisch in den Bereit-
schaftsmodus versetzt, wenn:
•
die Fahrbremse verwendet wird
•
das Kupplungspedal durchgedrückt wird
•
der Schalt-/Wählhebel in Stellung N
gebracht wird
•
der Fahrer länger als 1 Minute eine
höhere als die gespeicherte Geschwin-
digkeit hält.
Der Fahrer muss die Geschwindigkeit
anschlieΤend selbst regeln.
Eine vorübergehende Beschleunigung mit
dem Gaspedal, z. B. beim Überholen, beein-
flusst die Einstellung nicht – das Fahrzeug
nimmt wieder die zuletzt gespeicherte
Geschwindigkeit auf, sobald das Gaspedal
losgelassen wird.
Automatischer Bereitschaftsmodus
Der Tempomat wird vorübergehend ausge-
schaltet und in den Bereitschaftsmodus ver-
setzt, wenn:
•
die Räder haben keinen Kontakt zur Fahr-
bahn
•
die Motordrehzahl ist zu niedrig/hoch
•
die Geschwindigkeit auf unter
ca. 30 km/h sinkt.
Der Fahrer muss die Geschwindigkeit
anschlieΤend selbst regeln.
Themenbezogene Informationen
•
Tempomat* (S. 204)
•
Tempomat* - Geschwindigkeit regeln
(S. 205)
•
Tempomat* - Eingestellte Geschwindig-
keit wieder aufnehmen (S. 207)
•
Tempomat* - ausschalten (S. 207)