Anhang
Demontage und Entsorgung
(Fortsetzung)
Entsorgung
Die Entsorgung des Heizkessels und der
zugehörigen Anlagenkomponenten
muss umweltgerecht gemäß des jeweils
gültigen Abfallentsorgungsgesetzes
erfolgen.
Recylebare Stoffe (Kesselkörper, Pellet-
behälter, Austragung, Verkleidungs-
bleche, Elektro- und Elektronikbauteile,
Kunststoffe) müssen in getrenntem und
gereinigtem Zustand der Wiederverwer-
tung zugeführt werden.
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