2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen
als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
- Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
- Versagen vorgeschriebener
- Gefährdungen von Personen durch elektrische, mechanische und chemische Einwirkungen
- Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
- Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in der Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen
Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvor-
schriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5 Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen Berührung
gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z. B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb befindlicher
Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z. B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z. B. explosiv, gif tig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten
hierzu siehe z. B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
Es ist auf eine ordnungsgemäße Nutzung durch die Badegäste zu achten.
Die Gegenstrom-Schwimmanlage ist nur zum Gegenschwimmen und Massieren geeignet.
Bei anderer Nutzung oder vom Hersteller nicht genehmigten Umbauten erlischt jeglicher
Garantie- und Haftungsanschpruch.
Die Benutzung der optionalen Fernbedienung darf nur im Beckenumgang (Sichtbereich zum Becken)
erfolgen.
Der Düsenstrahl besitzt eine erhebliche Energie. Drosseln Sie vor dem Massieren unbedingt den Strahl-
druck. Nicht den vollen Massagedruck gegen die Weichteile des Körpers richten.
Zum Schwenken der Kugeldüse Anlage abschalten.
Zur großflächigen Massage den Volumenstrom reduzieren.
Zum Aufsetzen und Abnehmen des Massageschlauches, Anlage abschalten.
Halten Sie zur Punktmassage die Düse des Massageschlauches unter Wasser fest in der Hand.
Führen Sie die Düse des Massageschlauches mit Abstand über die gewünschten Stellen.
Nicht mit offenen langen Haaren zu den Ansaugöffnungen tauchen.
Es ist darauf zu achten, dass die Wassertemperatur 35°C nicht übersteigt!
2.6 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes Studium
der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat. Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Maschine nur im Stillstand durchzuführen.
Die in der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillstand der Maschine
muss unbedingt eingehalten werden.
Pumpen oder -aggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen dekontaminiert
werden. Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme sind die im Abschnitt Erstinbetriebnahme aufgeführten Punkte
zu beachten.
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