Informationen für den Stromkunden
Hinweise für eichrechtkonforme Verwendung:
Der Verwender hat für die Stromkunden, bei denen die
Geräte verwendet werden, das Zustandekommen der in
Rechnung gestellten Arbeitswerte transparent zu machen.
„Transparent machen" heißt, durch Information die Voraus-
setzungen dafür zu schaffen, dass die Stromkunden unter
Zuhilfenahme eichrechtkonformer Anzeigen der bei ihnen
verwendeten Zähler das Zustandekommen der Rechnungs-
posten in der Stromrechnung nachvollziehen können.
Insbesondere ist dabei auch darüber zu informieren,
•
welche der von den Geräten angezeigten Werte über-
haupt Ergebnisse eichrechtkonformer Funktionen sind,
•
dass nicht angezeigte Werte nicht für Verrechnungszwe-
cke verwendbar sind und
•
dass angezeigte Werte, die Ergebnisse nicht eichrecht-
konformer Funktionen sind, rein informativen Charakter
haben und ebenfalls nicht für Verrechnungszwecke
verwendet werden können.
Die Messgeräte müssen im Übrigen so verwendet werden, dass die
Ablesbarkeit der verrechnungsrelevanten Messergebnisse und der
Fehlermeldungen auch für die Stromkunden gegeben ist.
Alle dargestellten Werte in der 2. Zeile der Anzeige dienen allein der
Kundeninformation und dürfen nicht für abrechnungsrelevante Zwecke
benutzt werden. Das betrifft insbesondere die historischen Werte (1d,
7d, 30d, 365d; d = Tage) sowie die historischen Werte seit letzter Null-
stellung.
Erscheint in der Anzeige die Zeichenfolge FF, ist keine ordnungsge-
mäße Funktion des Gerätes mehr gegeben. Der Zähler darf dann nicht
mehr zu Verrechnungszwecken eingesetzt und muss ausgetauscht
werden.
Grundlegende Sicherheitshinweise
Beachten Sie folgende grundlegende Sicherheitshinweise:
•
Halten Sie die ortsüblichen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschrif-
ten für Elektroinstallationen ein.
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