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Produktsicherheit; Sicherheitsgerechtes Bedienen Des Anbaugerätes; Sicherheits- Und Schutzeinrichtungen; Bauliche Veränderungen - Tuchel Profi 660 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise
2.3

Produktsicherheit

2.3.1
Sicherheitsgerechtes Bedienen des Anbaugerätes
Bedienen darf das Anbaugerät ausschließlich nur eine Person vom Fahrerplatz der Maschine, wenn
sich keine Personen im Gefahrenbereich der Maschine aufhalten. Beachten Sie hierzu Kapitel
"Sicherheitsbewustes Arbeiten", Seite 2-7.
2.3.2

Sicherheits- und Schutzeinrichtungen

Betreiben Sie das Anbaugerät nur, wenn alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
sachgerecht angebracht und voll funktionsfähig sind.
Fehlerhafte oder demontierte Sicherheits- und Schutzeinrichtungen können zu gefährlichen
Situationen führen.
Prüfen Sie alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen auf äußerlich erkennbare Schäden und
Funktionsfähigkeit, bevor Sie das Anbaugerät in Betrieb nehmen.
2.3.3
Bauliche Veränderungen
Sie dürfen nur dann bauliche Veränderungen sowie An- oder Umbauten an dem Anbaugerät
vornehmen, wenn Ihnen hierzu die schriftliche Genehmigung des Herstellers vorliegt.
Bei nicht genehmigten baulichen Veränderungen sowie An- oder Umbauten verlieren die
Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung des Anbaugerätes ihre Gültigkeit.
Verwenden Sie nur Originalteile oder vom Hersteller freigegebene Umbau- und Zubehörteile,
damit:
die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung des Anbaugerätes ihre Gültigkeit
behalten,
die einwandfreie Funktion des Anbaugerätes gewährleistet ist.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, verursacht durch:
eigenmächtige Veränderungen des Anbaugerätes,
nicht freigegebene Umbau- und Zubehörteile,
Schweiß- und Bohrarbeiten an tragenden Teilen des Anbaugerätes.
2.3.4
Ersatz- und Verschleißteile sowie Hilfsstoffe
Ersetzen Sie unverzüglich Geräteteile in nicht einwandfreiem Zustand.
Verwenden Sie hierzu nur Originalteile des Herstellers oder vom Hersteller freigegebene Teile. Bei
Einsatz von Ersatz- und Verschleißteilen von Drittherstellern ist nicht gewährleistet, dass sie
beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt sind.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden durch das Verwenden von nicht freigegebenen
Ersatz- und Verschleißteilen oder Hilfsstoffen.
2-10

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