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Organisatorische Maßnahmen; Verpflichtung Des Betreibers; Verpflichtung Des Bedieners - Tuchel Profi 660 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise
2.2
Organisatorische Maßnahmen
2.2.1

Verpflichtung des Betreibers

Der Betreiber ist verpflichtet:
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz zu beachten,
nur Personen mit/an dem Anbaugerät arbeiten zu lassen, die:
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut
sind,
in die Arbeiten mit/an dem Anbaugerät unterwiesen sind,
diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
alle Warnhinweise an dem Anbaugerät in lesbarem Zustand zu halten,
beschädigte Warnhinweise zu erneuern,
die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen bereitstellen, wie z. B.:
Schutzbrille,
Arbeitshandschuhe nach DIN EN 388,
Sicherheitsschuhe,
Schutzanzug,
Hautschutzmittel, etc.
2.2.2

Verpflichtung des Bedieners

Alle Personen, die mit Arbeiten mit/an dem Anbaugerät beauftragt sind, sind verpflichtet, vor
Arbeitsbeginn:
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz zu beachten,
das Kapitel "Grundlegende Sicherheitshinweise", ab Seite 2-7 dieser Betriebsanleitung zu
lesen und zu beachten,
das Kapitel "Warnhinweise und Instruktionshinweise", ab Seite 2-16 dieser Betriebsanleitung
zu lesen und die Warnhinweise beim Betrieb des Anbaugerätes zu befolgen,
sich mit dem Anbaugerät vertraut zu machen,
die Kapitel dieser Betriebsanleitung zu lesen, die für das Ausführen der ihnen übertragenen
Arbeitsaufgaben wichtig sind.
Stellt der Bediener fest, dass eine Einrichtung sicherheitstechnisch nicht einwandfrei ist, muss der
Bediener diesen Mangel unverzüglich beseitigen. Gehört dies nicht zur Arbeitsaufgabe des
Bedieners oder fehlen entsprechende Sachkenntnisse, muss der Bediener den Mangel dem
Vorgesetzten oder dem Betreiber melden.
2-8
Die Betriebsanleitung:
immer am Einsatzort des Anbaugerätes aufbewahren!
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei
zugänglich sein!

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