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Garantieurkunde (Österreich)
oder an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte
der Bedienungsanleitung.
Garantieurkunde
(Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet
seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den
nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen
– soweit im Lieferumfang enthalten) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom
Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z. B. Installation,
Konfiguration, Softwaredownloads). Hand-
bücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind inner-
halb von zwei Monaten nach Kenntnis des
Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten,
die im Rahmen des Austauschs an Siemens
zurückgeliefert werden, gehen in das
Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiegebe-
rin ist die Siemens AG Österreich,
Telefonservice, Quellenstraße 2,
1100 Wien.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche als
die in dieser Herstellergarantie genannten
sind ausgeschlossen. Siemens haftet nicht
für Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten, zusätz-
licher vom Kunden aufgespielter Software
oder sonstiger Informationen. Die Siche-
rung derselben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
gesetzlich zwingend gehaftet wird, z. B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen
des Vorsatzes oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung ver-
längert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
den Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an unseren Online Support im
Internet
www.siemens.com/
mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte
der Bedienungsanleitung.

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