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Garantieurkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Ver-
käufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Com-
munications nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kos-
tenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse,
Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthalten) gilt diese Haltbarkeits-
garantie für sechs Monate ab Kauf.
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Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
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Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Com-
munications zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications
über.
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Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Gigaset
Communications Schweiz GmbH, Bielstrasse 20, 4500 Solothurn, Switzerland.
u
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Gigaset Communications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und
den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Infor-
mationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht,
soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftpflichtgesetz, in Fällen des Vorsat-
zes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
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Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den
Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
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Gigaset Communications behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein Subun-
ternehmen ausführen zu lassen. Anschrift siehe www.gigaset.com/ch/service
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
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Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212 000.
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