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Garantie-Urkunde Österreich; Garantie-Urkunde Schweiz - Siemens Gigaset C45 Handbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Anhang
Garantie-Urkunde Österreich
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet
seiner Mängelansprüche gegenüber dem Ver-
käufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nach-
stehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 24Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom
Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Kon-
figuration, Softwaredownloads). Handbü-
cher und ggf. auf einem separaten Daten-
träger mitgelieferte Software sind ebenfalls
von der Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind inner-
halb von zwei Monaten nach Kenntnis des
Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten,
die im Rahmen des Austauschs an Siemens
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigen-
tum von Siemens über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiegebe-
rin ist die Siemens Home & Office Communi-
cation Devices GmbH, Erdberger Lände 26,
A - 1031 Wien.
u
Weitergehende oder andere Ansprüche aus
dieser Herstellergarantie sind ausgeschlos-
sen. Siemens haftet nicht für Betriebsunter-
brechung, entgangenen Gewinn und den
Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden
aufgespielter Software oder sonstiger Infor-
mationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorher-
16
sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung ver-
längert sich der Garantiezeitraum nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Siemens wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
den Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich
bitte an den Siemens Telefonservice. Die Ruf-
nummer entnehmen Sie bitte der Bedienungs-
anleitung.

Garantie-Urkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet
seiner Mängelansprüche gegenüber dem Ver-
käufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nach-
stehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen –
soweit im Lieferumfang enthalten) gilt diese
Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab
Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemässer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom
Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Kon-
figuration, Softwaredownloads). Handbü-
cher und ggf. auf einem separaten Daten-
träger mitgelieferte Software sind ebenfalls
von der Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind inner-
halb von zwei Monaten nach Kenntnis des
Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten,
die im Rahmen des Austauschs an Siemens

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