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Garantieurkunde Schweiz - Siemens Gigaset AS280 Bedienungsanleitung

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Garantieurkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Gigaset Com-
munications nach eigener Wahl gegen ein dem
Stand der Technik entsprechendes Gerät kos-
tenlos ausgetauscht oder repariert. Für Ver-
schleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse,
Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im
Lieferumfang enthalten) gilt diese Haltbarkeits-
garantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemässer Behandlung und/
oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Gigaset Commu-
nications zurückgeliefert werden, gehen in das
Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erwor-
bene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Giga-
set Communications GmbH, Schlavenhorst 66,
D-46395 Bocholt, Germany.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus
dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen.
Gigaset Communications haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach
dem Produkthaftpflichtgesetz, in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Gigaset Communications vor, dem Kunden den
Austausch oder die Reparatur in Rechnung zu
14
stellen. Gigaset Communications wird den Kun-
den hierüber vorab informieren.
Gigaset Communications behält sich das Recht
vor seine Servicearbeiten durch ein Subunter-
nehmen ausführen zu lassen. Anschrift siehe
www.gigaset.com/ch/service
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nach-
teil des Kunden ist mit den vorstehenden Rege-
lungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich
bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212 000.

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Diese Anleitung auch für:

Gigaset as180Gigaset as185Gigaset as285

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