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Garantie-Urkunde Österreich - Siemens Gigaset A100 Bedienungsanleitungen

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der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypi-
schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden
hierüber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
• Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an den Siemens Telefonser-
vice. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Garantie-Urkunde Österreich
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen ein-
geräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, wer-
den von Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entspre-
chendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B.
Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab
Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Be-
handlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredown-
loads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche
sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu
machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garan-
tiegeberin ist die Siemens Aktiengesellschaft, Quellenstraße 2, A-1100 Wien.
• Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind aus-
geschlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Ge-
winn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Softwa-
re oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, we-
gen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypi-
schen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
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