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• Auf die Lagerzeit bzw. auf das Haltbarkeitsdatum von gekauften Tiefkühl-
produkten achten
• Einmal aufgetaute Lebensmittel ohne weitere Verarbeitung (garen zu Fer-
tiggerichten) auf keinen Fall ein zweites Mal einfrieren.
• Behälter mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten können durch Käl-
teeinwirkung undicht werden. Explosionsgefahr! Lagern Sie keine Behäl-
ter mit brennbaren Stoffen, wie z.B. Spraydosen, Feuerzeug-Nachfüllkar-
tuschen etc. im Kältegerät.
• Flaschen und Dosen dürfen nicht in den Gefrierraum. Sie können sprin-
gen, wenn der Inhalt gefriert - bei kohlensäurehaltigem Inhalt sogar
explodieren! Legen Sie nie Limonaden, Säfte, Bier, Wein, Sekt usw. in den
Gefrierraum. Ausnahme: Hochprozentige Spirituosen können im Gefrier-
raum gelagert werden.
• Alle Lebensmittel vor dem Einfrieren luftdicht verpacken, damit sie nicht
austrocknen, nicht den Geschmack verlieren und keine Geschmacksüber-
tragung auf anderes Tiefkühlgut erfolgen kann.
• Tür so wenig wie möglich öffnen und nicht offen lassen.
• Nicht gefrorene Ware darf bereits gefrorene Ware nicht berühren, die
gefrorene Ware kann sonst antauen.
Vorsicht! Tiefkühlgut nicht mit nassen Händen berühren. Die Hände könnt-
en daran festfrieren.
1.
Zum Einfrieren die frische Lebensmitteln auf die Abstellfläche im Gefrier-
raum legen.

Gefrierkalender

• Die Symbole zeigen unterschiedliche Arten von Tiefkühlgut.
• Die Zahlen geben für die jeweilige Art von Tiefkühlgut die Lagerzeit in
Monaten an. Ob der obere oder der untere Wert der angegebenen Lager-
zeiten gültig ist, hängt von der Qualität der Lebensmittel und deren Vor-
behandlung vor dem Einfrieren ab. Für Lebensmittel mit hohem Fettanteil
gilt immer der untere Wert.
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