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Zwingende Information - Avery Berkel IM serie Bedienungsanleitung

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11.1 Zwingende Information

11.1

Zwingende Information

Die Funktion der Rückverfolgbarkeit ermöglicht es Ihnen, auf den Etiketten der Produkte
Informationen über das ursprüngliche Tier bzw. die ursprüngliche Tiergruppe (Charge)
anzubringen.
Auf einigen Märkten müssen bestimmte Informationen zum Thema Rückverfolgbarkeit
zwingend angegeben werden.
Beispiel:Die u.a. Liste beinhaltet die Informationen, die bei der Etikettierung von
Losnummer (mehr als ein Tier) oder Tierkörper-Nummer.
Schlachthaus-Referenz und Land.
Referenz und Land der Stelle, wo der Tierkörper zerlegt wurde/die Knochen entfernt
wurden.
Geburtsland.
Land des Zuchtbetriebes.
Zusätzlich können andere genehmigte Informationen optional auf Etiketten und Bons gedruckt
werden.
Bitte denken Sie daran.......
Wenn das Produkt:
vorverpackt wurde (in Abwesenheit des Kunden), müssen die
Herkunftsnachweisinformationen auf dem Produktetikett oder Bon gedruckt werden
InAnwesenheit des Kunden verpackt oder vorbereitet wurde, muss es eine klare
Verbindung zwischen dem verkauften Produkt und den angezeigten Details über den
Tierkörper geben.
Dies wird am besten gewährleistet, indem jede Packung einzeln etikettiert wird, oder
indem die gesamten Details an der Theke oder auf dem ECR-Bon gedruckt werden.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie die Tierkörper-Etikettierung verwenden,
siehe:
IM-Serie Bedienungsanleitung
Rinderwaren in EU-Ländern zwingend angegeben werden müssen.
Seite
190.
Produkt-Rückverfolgbarkeit
169

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