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Produktsicherheit - Beko OIM 22301 Serie Bedienungsanleitung

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Richtlinien geerdetes Produkt
entstehen.
• Reinigen Sie das Produkt niemals,
indem Sie Wasser darauf
verteilen oder schütten! Es
besteht Stromschlaggefahr!
• Berühren Sie den Stecker niemals
mit feuchten oder gar nassen
Händen! Trennen Sie das Kabel
niemals durch Ziehen am Kabel;
greifen und ziehen Sie immer am
Stecker.
• Das Produkt darf während
Installation, Wartung, Reinigung
und Reparatur nicht an eine
Steckdose angeschlossen sein.
• Falls das Netzkabel des Produktes
beschädigt ist, muss es zur
Vermeidung von Gefahren vom
Hersteller, einem
Kundendienstmitarbeiter oder
vergleichbar qualifizierten
Personen ausgetauscht werden.
• Das Gerät muss so installiert sein,
dass es vollständig vom Netzwerk
getrennt werden kann. Die
Trennung muss entsprechend
den Baurichtlinien entweder
durch einen Netzstecker oder
einen in der festen elektrischen
Installation eingebauten Schalter
ermöglicht werden.
• Die Rückseite des Ofens wird im
Betrieb heiß. Achten Sie darauf,
dass der Elektroanschluss die
Rückseite nicht berührt;
andernfalls kann der Anschluss
beschädigt werden.
• Klemmen Sie das Netzkabel nicht
zwischen Backofentür und
Rahmen ein; führen Sie es nicht
über heiße Oberflächen.
Andernfalls kann die
Kabelisolierung schmelzen und in
Folge eines Kurzschlusses einen
Brand verursachen.
• Jegliche Arbeiten an elektrischen
Geräten und Systemen sollten von
autorisierten und qualifizierten
Personen ausgeführt werden.
• Schalten Sie das Gerät bei
Schäden aus, unterbrechen Sie
die Stromversorgung. Schalten
Sie dazu die Sicherungen im Haus
ab.
• Stellen Sie sicher, dass die
Sicherungsangaben mit dem
Produkt kompatibel sind.

Produktsicherheit

• Das Gerät und seine zugänglichen
Teile werden während des
Betriebs heiß. Keine Heizelemente
berühren. Kinder unter 8 Jahren
fernhalten, sofern nicht
kontinuierlich beaufsichtigt.
• Produkt niemals nutzen, wenn
Urteilsvermögen oder
Koordination durch Alkohol
und/oder Drogen beeinträchtigt
sind.
• Bei alkoholischen Getränken in
den Gerichten entsprechend
5/DE

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