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Produkthaftung, Informationspflicht - Pottinger ERNTEBOSS I T Betriebsanleitung

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Produkthaftung, Informationspflicht

Die Produkthaftpflicht verpflichtet Hersteller und Händler beim Verkauf von
Geräten die Betriebsanleitung zu übergeben und den Kunden an der Maschine
unter Hinweis auf die Bedienungs-, Sicherheits-und Wartungsvorschriften
einzuschulen.
Für den Nachweis, dass die Maschine und die Betriebsanleitung ordnungsge-
mäß übergeben worden sind, ist eine Bestätigung notwendig.
Zu diesem Zweck ist das
- Dokument A unterschrieben an die Firma Pöttinger einzusenden
- Dokument B bleibt beim Fachbetrieb, welcher die Maschine übergibt.
- Dokument C erhält der Kunde.
Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist jeder Landwirt Unternehmer.
Ein Sachschaden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist ein Schaden, der
durch eine Maschine entsteht, nicht aber an dieser entsteht; für die Haftung ist
ein Selbstbehalt vorgesehen (Euro 500,-).
Unternehmerische Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind
von der Haftung ausgeschlossen.
Achtung! Auch bei späterer Weitergabe der Maschine durch den Kunden
muss die Betriebsanleitung mitgegeben werden und der Übernehmer der
Maschine muss unter Hinweis auf die genannten Vorschriften eingeschult
werden.
Sehr geehrter Kunde!
Sie haben eine gute Wahl getroffen, wir freuen uns
darüber und gratulieren Ihnen zur Entscheidung für
Pöttinger und Landsberg. Als Ihr Landtechnischer
Partner bieten wir Ihnen Qualität und Leistung, verbun-
den mit sicherem Service.
Um die Einsatzbedingungen unserer Landmaschinen
abzuschätzen und diese Erfordernisse immer wieder
bei der Entwicklung neuer Geräte berücksichtigen zu
können, bitten wir Sie um einige Angaben.
Außerdem ist es uns damit auch möglich, Sie gezielt
über neue Entwicklungen zu informieren.
ALLG./BA SEITE 2 / 9300-D/F/GB

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