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T-Sinus 701S / deutsch / A31008-C001-A001-3-19 / appendix.fm / 13.03.2003
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gewährleistung
Haben Sie das Produkt direkt bei der Deutschen Telekom, z. B. im T-Punkt oder beim T-Versand,
gekauft, gilt folgende Gewährleistung:
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewähr-
leistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Der Käufer hat im Mangelfall das Recht Nacherfüllung zu verlangen. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die
Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigen-
tum der Deutschen Telekom AG über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder von
dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von der Deutschen Telekom AG zu vertreten ist, Schadens-
ersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät einge-
griffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der
Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z.B. Druckerpatronen und wiederaufladbare Akkumulatoren.
Behebt eine Servicestelle der Deutschen Telekom anerkannte gewährleistungspflichtige Mängel, so werden
keine Nebenkosten berechnet. Fracht- und Versandkosten für den billigsten Rückversand innerhalb der Bundes-
republik Deutschland gehen dabei zu Lasten der Deutschen Telekom.
Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem Fachmarkt gekauft, gilt folgende
Gewährleistung:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der Fachhändler, bei dem Sie das
Gerät erworben haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsgerätes eine Gewährleistung von
2 Jahren ab der Übergabe.
Der Käufer hat im Mangelfall das Recht Nacherfüllung zu verlangen. Der Fachhändler kann statt nachzubessern,
Ersatzgeräte liefern. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb der Gewährleistungszeit kann
der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und Schadens-
ersatz verlangen, sofern der Mangel von dem Fachhändler zu vertreten ist.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät einge-
griffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der
Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z.B. Druckerpatronen und wiederaufladbare Akkumulatoren.
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