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ABB PM/A 2.x Produkthandbuch Seite 29

Abb i-bus eib präsenzmelder
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ABB i-bus
KNX
®
Inbetriebnahme
Die „Dimmgeschwindigkeit der Rege-
lung" kann auch auf „– 2/+ 16 (flinke Re-
gelung beim hochdimmen)" eingestellt
werden. In dieser Einstellung erhöht
der Präsenzmelder den Helligkeitswert
immer um + 16, falls er nicht genügend
Raumhelligkeit feststellt. Wird dabei
die geforderte Helligkeit „überdimmt",
sendet der Präsenzmelder anschließend
wieder Telegramme mit kleineren Hellig-
keitswerten aus, und dimmt somit wie-
der herunter.
Die „flinke Regelung" ist insbesondere
immer dann sinnvoll, wenn Sonnen-
schutzvorrichtungen den Raum vor star-
ker Sonneneinstrahlung schützen. Bei
der Einstellung „träge Regelung" könnte
es passieren, dass die Konstantlich-
tregelung den Raum, aufgrund des
herunterfahrenden Sonnenschutzes,
nicht mit genügend Helligkeit versorgen
könnte. Es würde kurzfristig zu dunkel
werden, und die Zeit bis die Konstant-
lichtregelung die Raumhelligkeit entspre-
chend angepasst hätte, wäre zu groß.
Normalerweise schaltet die Konstant-
lichtregelung die angeschlossenen
Dimmaktoren aus, wenn der Regelungs-
Helligkeitswert den Wert „0" erreicht hat.
Das bedeutet die Helligkeit im Raum ist
groß genug und die angeschlossenen
Leuchten brauchen nicht mit minimaler
Helligkeit einschaltet zu bleiben.
Für einige EVGs, die immer mit maxima-
ler Helligkeit einschalten und erst danach
herunterregeln, ist es sinnvoll eine Ein-
stellungsänderung vorzunehmen. Hierzu
dient der Parameter „Konstantlichtregler
Minimum ist". Mit der Einstellung „1"
schaltet der Präsenzmelder nicht mehr
aus, sondern bleibt solange er Präsenz
feststellt, auf seinem minimalen Hellig-
keitswert. Falls es nun wieder dunkler
werden würde, würden die verwendeten
EVGs ganz normal wieder hochdimmen,
ohne einmalig kurz die maximale Hellig-
keit zu zeigen.
Die Einstellung des Wertes auf den die
Konstantlichtregelung sich einstellen soll
ist über die ETS möglich.
Der Sollwert für die Konstantlichregelung
wird direkt eingegeben. Dies können
Helligkeitswerte zwischen 5 und
1000 Lux sein. Besser ist es jedoch, den
gewünschten Helligkeitswert direkt vom
Anwender einstellen zu lassen.
Dazu gibt es das Kommunikationsobjekt
„Konstantlichregler – akt. Helligkeitswert
abspeichern". Sobald auf diesem Objekt
ein Telegramm mir dem Wert „1" emp-
fangen wird, übernimmt der Präsenz-
melder den aktuellen Helligkeitswert als
neuen Sollwert für die Konstantlichtrege-
lung. Danach muss die Regelung erneut
gestartet werden. Dieses kann entweder
über das Objekt „Ausgang – Schalten"
mit einem Einschalttelegramm erfolgen,
oder bei erneuter Erfassung einer Bewe-
gung nach dem Ablauf der vorangegan-
genen Nachlaufzeit.
Über das 1-Byte-Kommunikationsobjekt
„Konstantlichtregler – Helligkeit Soll-/Ist-
wert" kann jederzeit ein neuer Sollwert
für die Konstantlichtregelung vorgege-
ben werden. (siehe Beispiel)
Verlässt der Anwender den Raum, startet
der Präsenzmelder die Nachlaufzeit, die
auf der Karteikarte „Einstellung Kanal 1"
eingestellt worden ist. Hat der Anwender
jedoch vorher über die Dimmobjekte den
Helligkeitswert seinen Wünschen ange-
passt, startet der Präsenzmelder nach
Ablauf der normalen Nachlaufzeit, die
Nachlaufzeit der inaktiven Konstantlicht-
regelung. Das bedeutet, sollte jemand
den Raum während dieser Zeit betreten,
wird die Präsenzmelder-Busankoppler-
Kombination nicht direkt wieder die
Konstantlichregelung starten, sondern
das Objekt „Dimmer – Helligkeitswert"
wird seinen zuletzt aktiven Helligkeits-
wert aussenden.
Der Präsenzmelder kann nach Busspan-
nungswiederkehr direkt den Konstant-
lichreglermodus einschalten oder
gesperrt werden. Eine endsprechende
Einstellmöglichkeit gibt es auf der Kartei-
karte „Allgemein".
Der aktuelle „Helligkeits Soll-/Istwert"
wird bei einem Busspannungsausfall
nicht gespeichert. Soll nach Busspan-
nungswiederkehr ein bestimmter Hellig-
keitswert eingestellt werden, ist dieser
erneut auf das Objekt „Konstantlicht-
regler – Helligkeit Soll-/Istwert" zu sen-
den.
Beispiel:
In einer Tennishalle soll eine Konstant-
lichtregelung zur Energieeinsparung ein-
gesetzt werden. Im Freizeitsportbetrieb
soll auf eine Helligkeit von 200 lx und im
Vereinswettkampfbetrieb 500 lx einge-
regelt werden.
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