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Grundregeln Für Mehr Sicherheit - SALZBURGER GETREIDEMÜHLE MH 4 Bedienungsanleitung

Getreidemühle
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Grundregeln für mehr Sicherheit
Bitte lesen Sie diese Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise genau
durch bevor Sie Ihre Getreidemühle in Betrieb nehmen.
Damit vermeiden Sie Fehler und Unfälle und können das Gerät sicher
und funktionell nutzen.
Bewahren Sie die Bedienungsanleitung bitte auf und geben Sie diese an
jeden eventuellen Verwender des Produktes nach Ihnen weiter.
Bei der Benutzung dieser Getreidemühle müssen folgende
Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitshinweise beachtet
werden:
1. Alle Anweisungen genau lesen.
2. Das Gerät darf nur für seinen vorgesehenen Zweck (Herstellung von Mehl
und Schrot im Haushalt) verwendet werden.
3. Das Gerät darf nur im Haushalt und nicht im Freien verwendet werden.
4. Vor der Inbetriebnahme des Gerätes ist es wichtig, sich vom einwandfreien
Zustand des Gerätes zu überzeugen.
5. Reparaturen dürfen nur durch von Agrisan GmbH autorisierte Personen
durchgeführt werden.
6. Defekte Geräte dürfen nicht in Betrieb genommen werden.
7. Mängel sofort dem Verkäufer melden.
8. Der Kontakt mit Herdplatten oder anderen heißen Oberflächen ist strikt zu
vermeiden.
9. Mühle stets nur auf einer ebenen, standfesten Oberfläche verwenden.
10. Die Mühle muss derart aufgestellt sein, dass ein Abrutschen der Mühle
unmöglich ist. Stellen Sie die Mühle am besten auf eine harte Unterlage, wie
Küchenarbeitsplatte. Befestigen Sie die Mühle mit den dafür vorgesehenen
Klemmen.
11. Das Gerät darf von Kindern nur unter Überwachung bedient werden.
12. Die Überwachung des Gerätes ist auch erforderlich, wenn die Mühle in der
Nähe von Kindern benutzt wird.
13. Bewahren Sie das Gerät außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
14. Das Gerät darf nicht von Personen, die physisch oder geistig eingeschränkt
sind bedient werden oder nicht über die Erfahrung oder das Wissen
verfügen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb des Gerätes Voraussetzung
sind. Ausnahme sind Personen, die dabei durch eine für deren Sicherheit
zuständige Person beaufsichtigt werden.
15. Das Gerät oder Teile des Gerätes dürfen nicht in Wasser oder andere
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