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Lenovo ThinkCentre Multi-Burner Plus Benutzerhandbuch Seite 59

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KONSUMENTEN
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen
Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestim-
mungen in dieser Gewährleistung nicht betroffen.
ÖSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN, NIEDERLANDE,
NORWEGEN, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND SCHWEIZ
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:
1. Die Haftung von Lenovo für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen
dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt
auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichter-
füllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) oder solcher Gründe entstanden und
belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den vom Kunden für die Maschine bezahlten Gebüh-
ren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden
an Immobilien und beweglichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist.
2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVI-
DER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2)
BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGE-
SCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIG-
NISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGAN-
GENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER
VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
FRANKREICH UND BELGIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollständig
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:
1. 1. Die Haftung von Lenovo für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen
dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden, ist begrenzt
auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichter-
füllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) entstanden und belegt sind. Der
Höchstbetrag entspricht hierbei den Gebühren, die der Kunde für die Maschine bezahlt hat, die den
Schaden verursacht hat.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden
an Immobilien und beweglichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist.
2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER SERVICE-PROVI-
DER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2)
BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGE-
SCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIG-
NISSES ENTSTANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGAN-
GENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS ODER
VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
Anhang E. Lenovo Gewährleistung
E-11

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