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Lenovo ThinkCentre Multi-Burner Plus Benutzerhandbuch Seite 55

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INDIEN
Haftungsbegrenzung: Die Ziffern 1 und 2 dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt:
1. Personenschäden (einschließlich Tod) oder Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen nur bei
Fahrlässigkeit von Lenovo; und
2. sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von Lieferungen oder Leistungen hinsichtlich
dieser Vereinbarung entstanden sind, in der Höhe des Betrages, den der Kunde für die Maschine
bezahlt hat, die Gegenstand des Anspruchs ist.
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang ste-
hen, werden in Bangalore, Indien, durch Schiedsspruch in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen
Indiens geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend
für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begrün-
dung enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu
ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den drit-
ten Schiedsrichter. Dieser übernimmt den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Prä-
sidenten der Anwaltskammer Indiens (Bar Council of India) übernommen werden. Bei Ausfall eines der
beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfah-
ren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters innerhalb von 30 Tagen,
gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst
ernannte Schiedsrichter zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsge-
mäß ernannt wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente
müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindli-
che und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen.
JAPAN
Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt:
Bei Zweifelsfällen in Bezug auf diese Vereinbarung wird zunächst in gutem Glauben und in gegenseiti-
gem Vertrauen eine Lösung gesucht.
MALAYSIA
Haftungsbegrenzung: Das Wort "SPEZIELLE" in Ziffer 3 des fünften Absatzes wird gelöscht.
NEUSEELAND
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt beschriebene Gewährleistung gilt zusätzlich zu den Ansprüchen, die der Kunde
aus dem "Consumer Guarantees Act 1993" oder aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese
weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden können. Der "Consumer Guarantees Act 1993" findet
keine Anwendung, wenn die Produkte von Lenovo für Geschäftszwecke, wie sie in diesem Act definiert
sind, verwendet werden.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im "Consumer Guarantees Act 1993" definiert, ver-
wendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen in diesem Abschnitt nur insoweit, als sie im "Con-
sumer Guarantees Act 1993" beschrieben sind.
Anhang E. Lenovo Gewährleistung
E-7

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