Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Lenovo ThinkCentre Multi-Burner Plus Benutzerhandbuch Seite 54

Inhaltsverzeichnis

Werbung

ASIEN/PAZIFIK
AUSTRALIEN
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Gewährleistungen werden zusätzlich zu den sonstigen Ansprü-
chen gewährt, die aus dem "Trade Practices Act 1974" oder aus ähnlichen Gesetzen abgeleitet werden
können, und sind nur insoweit eingeschränkt, als dies die entsprechenden Gesetze zulassen.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn Lenovo in Zusammenhang mit der Anwendung des "Trade Practices Act 1974" oder ähnlicher
Gesetze die Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haftung von Lenovo auf die Reparatur
oder den Ersatz der Maschine oder die Lieferung einer gleichwertigen Ersatzmaschine begrenzt. Wenn
die Produkte normalerweise für persönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt werden oder die
Voraussetzung oder Gewährleistung zur Verschaffung von Eigentum, stillschweigendem Besitz oder das
Recht zum Verkauf betroffen sind, finden die Haftungsbegrenzungen dieses Absatzes keine Anwendung.
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt" "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in
dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates oder Territoriums zur Anwendung kommen.
KAMBODSCHA UND LAOS
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem
die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur Anwendung kommen.
KAMBODSCHA, INDONESIEN UND LAOS
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang ste-
hen, werden in Singapur durch Schiedsspruch in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien des
Singapore International Arbitration Center ("SIAC-Richtlinien") geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform
abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und
muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu
ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den drit-
ten Schiedsrichter. Dieser übernimmt den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Prä-
sidenten des SIAC übernommen werden. Bei Ausfall eines der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser
von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem
der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters innerhalb von 30 Tagen,
gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst
ernannte Schiedsrichter zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsge-
mäß ernannt wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente
müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindli-
che und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen.
HONGKONG UND MACAU (SONDERVERWALTUNGSREGIONEN VON CHINA)
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem
die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong zur Anwendung kommen.
E-6
Multi-Burner Plus Benutzerhandbuch

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis