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Wichtige Information; Lizenzvereinbarung Für Endverbraucher - Panasonic SV-AP10E Bedienungsanleitung

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Wichtige Information

Die Vorwärmfunktion sorgt für eine hohe Bildqualität bei
niedriger Umgebungstemperatur. Deshalb kann der
Vorgang auch bei Betätigung der Taste [PRINT]
vorübergehend unterbrochen werden. (Der Druck beginnt
innerhalb von 1 min automatisch.)
Erhöht sich die Temperatur des Gerätes beim Erstellen
von mehreren Kopien, erfolgt automatisch eine Pause
beim Druck, um die Temperatur absinken zu lassen.
Dadurch verlängert sich die Druckzeit. Jedoch handelt es
sich dabei nicht um eine Funktionsstötung.
≥Beim Drucken unter Verwendung eines
Personalcomputers erscheint die Meldung [Please wait
until the temperature of printer decreases.] auf dem
Monitor eines Personalcomputers.
≥Beim Drucken unter Verwendung der Memory-Karte
erscheint die Meldung [Please wait until the temperature
decreases.] auf dem TV-Monitor.
Gehen Sie bei der Benutzung des Photo-Druckers mit
PC-Karte (besonderes Karte vom Festplattentyp)
vorsichtig vor, da sich die Temperatur an der Oberfläche
der Karte erhöhen kann.
Bitte vor dem Öffnen der Verpackung der CD-ROM lesen.
Lizenzvereinbarung für
Endverbraucher
Hiermit wird Ihnen (im Weiteren als „Lizenznehmer"
bezeichnet) die durch die nachstehenden Bestimmungen
dieser Anwender-Software-Lizenzvereinbarung (im
Weiteren als „Vereinbarung" bezeichnet) definierte Lizenz
zum Gebrauch dieser Software unter der Voraussetzung
erteilt, dass Sie Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen
und Bedingungen dieser Vereinbarung erklären. Im Falle,
dass Sie sich nicht mit den Bestimmungen und
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden
erklären, sind Sie verpflichtet, die Software unverzüglich
an Matsushita Electric Industrial Co., Ltd. (im Weiteren als
„Matsushita" bezeichnet) bzw. deren
Vertriebsorganisation oder dem Fachhändler, von dem
dieses Produkt erworben wurde, zurückzugeben.
Artikel 1 Lizenz
Dem Lizenznehmer wird das Recht zum Gebrauch der
Software erteilt, einschließlich aller auf der CD-ROM
aufgezeichneten oder beschriebenen Informationen,
Handbüchern und sonstigen dem Lizenznehmer
übergebenen Datenträgern (unter dem Sammelbegriff
„Software" zusammengefasst) doch werden keinerlei
Rechte an Patenten, Copyrights, Schutzmarken und
Gewerbegeheimnissen an den Lizenznehmer übertragen.
Artikel 2 Nutzung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf die Software auf keine andere
Weise als ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt
nutzen, kopieren, modifizieren, an Dritte übergeben oder
Dritten gestatten, gratis oder gegen Entgelt, die Software
zu nutzen, zu kopieren oder zu modifizieren.
DEUTSCH
Artikel 3 Einschränkungen zum Kopieren der
Software
Der Lizenznehmer darf ausschließlich für
Sicherungszwecke eine einzige Kopie der kompletten
Software oder von Teilen davon erstellen.
Artikel 4 Computer
Der Lizenznehmer darf diese Software ausschließlich auf
einem einzigen Computer einsetzen; ein Gebrauch auf
mehr als einem Computer ist untersagt.
Artikel 5 Reverse Engineering, Dekompilieren oder
Disassemblieren
Der Lizenznehmer darf keinerlei Maßnahmen zum
Zwecke eines Reverse Engineering, Dekompilierens oder
Disassemblierens der Software ausführen, es sei denn,
derartige Maßnahmen sind durch die Rechtslage im
Land, in dem der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat,
ausdrücklich gestattet. Matsushita und deren
Vertriebsorganisationen und Lieferanten übernehmen
keinerlei Haftung für Defekte der Software oder Schäden
seitens des Lizenznehmers, die auf ein Reverse
Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der
Software zurückzuführen sind.
Artikel 6 Haftungsausschluss
Diese Software wird so geliefert, wie sie ist, ohne jegliche
ausdrückliche oder implizite Gewähr, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf, Garantien der Nichtverletzung von
Rechten Dritter, der Gangbarkeit und/oder Eignung zu
einem bestimmten Zweck. Außerdem übernimmt
Matsushita keinerlei Haftung dafür, dass der Betrieb der
Software ohne Unterbrechung und Fehler erfolgt.
Matsushita und deren Vertriebsorganisationen und
Lieferanten übernehmen keinerlei Haftung für Schäden,
die dem Lizenznehmer durch den Gebrauch der Software
oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software
durch den Lizenznehmer erwachsen.
Artikel 7 Exportkontrolle
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software in
jedweder Form weder zu exportieren noch erneut in ein
anderes Land auszuführen, ohne die ggf. im Land, in dem
der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat, gesetzlich
vorgeschriebenen Exportgenehmigungen einzuholen.
Artikel 8 Erlöschen der Lizenz
Im Falle einer Verletzung irgendwelcher Bestimmungen
und Bedingungen dieser Vereinbarung durch den
Lizenznehmer erlischt das dem Lizenznehmer im
Rahmen dieser Vereinbarung erteilte Recht automatisch.
In einem solchen Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet,
die Software, einschließlich der dazugehörigen
Dokumentation und aller davon erstellten Kopien, auf
eigene Kosten zu zerstören.
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