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STELVIA
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Betriebsgrenzen

Der STELVIA ist ausschliesslich als Einsitzer, also für das
Solofliegen zugelassen.
Im
Allgemeinen
müssen
die
meteorologischen
und
thermischen
Bedingungen
jederzeit
denen
für
das
Gleitschirmfliegen entsprechen und darüberhinaus vor allem
den Anforderungen des Piloten.
Mässiger Wind (4 auf der Beaufortskala oder 20-28 km/h)
können bereits erhebliche Turbulenzen erzeugen und sind
daher zu vermeiden.
Das Acrofliegen (Figuren welche über einen Winkel von 30°
beim Rollen und Nicken überschreiten) gehen über das
Normalflugverhalten des STELVIA hinaus und sind nicht
zugelassen.
Die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften über das
Gleitschirmfliegen müssen jeder Zeit berücksichtigt und
befolgt werden.
Die Zulassungsvorschriften (max. Abfluggewicht, Geometrie
des Gurtzeugs, Trimm, Länge der Bremsen, usw.) sowie alle
Hinweise dieses Handbuchs müssen jederzeit berücksichtigt
werden.
Das
Flugverhalten des STELVIA bei Windenstart und
motorisiertem Flug war nicht Teil der Zulassung gemäss EN
926-2:2013.

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Diese Anleitung auch für:

Stelvia sStelvia l

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