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Lagerung Und Transport; Verankerung Auf Bauwerk Bzw. Streifenfundament - Saferoad Super-Rail Eco Bw Einbauhandbuch

Pfostenabstand 1,33 m, h2-w4-a (wn 1,3 m; dn-0,9 m; prueflaenge 60 m)
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2. Lagerung und Transport

Alle Schutzplanken-Konstruktionsteile sind fachgerecht zu lagern und zu handhaben.
Dabei sind herstellerspezifische Anforderungen, z.B. Verfahrensanweisungen für Lage-
rung und Transport, zu beachten.
Schutzplanken-Konstruktionsteile sind vor Verschmutzung, Korrosion und Beschädi-
gung zu schützen. Konstruktionsteile, die zur Montage ausgelegt werden, sind kurzfris-
tig einzubauen. Auf Betriebsstrecken sind nur Materialmengen auszulegen, die inner-
halb eines Tages eingebaut werden können.

3. Verankerung auf Bauwerk bzw. Streifenfundament

Es bestehen keine systembedingten Einschränkungen für die maximal verträgliche Nei-
gung des Untergrunds. Bei den Pfosten sind Abweichungen von ± 2% Neigung quer zur
Fahrtrichtung zulässig (das entspricht ± 1,6 cm nach vorne/hinten bezogen auf die Pfos-
tenhöhe über Kappenoberkante).
Zu beachten sind RAL-RG 620, Kapitel 1, Abschnitte 5.7.11 und 5.7.12.
Das direkte Einbetonieren von Schutzplankenpfosten ist nicht zulässig.
Wird Kunststoffmörtel (PC) oder kunststoffvergütetes Material (PCC) verwendet, müs-
sen diese den TL BE-PCC entsprechen.
Werden Verbundklebeanker verwendet, ist die Einbauanweisung des Dübelherstellers
konsequent zu befolgen. Es sind nur Hilti-Verbundanker HVU M 16 x 125, Güte 8.8 zu-
lässig.
-
Die Betongüte/Festigkeit muss mindestens der Richtzeichnung Kap 1 (C25/30) ent-
sprechen.
-
Der Ankereinbau darf nur durch entsprechend geschultes Personal erfolgen.
-
Es kommen nur die vom Hersteller gelieferten Komponenten zum Einsatz, der Aus-
tausch einzelner Teile ( z. Bsp. Mörtelpatrone ) ist nicht zulässig.
-
Herstellen der Bohrungen Ø 18 mm mit Hartmetall-Hammerbohrer gemäß ISO bzw.
nationalen Normen oder Diamantkernbohrsystem DD-EC 1 mit Top-Spin-Technolo-
gie. Luftbohrhammer und andere Kernbohrsysteme sind nicht zulässig.
-
Die Bohrlochtiefe (= Verankerungstiefe) von 125 mm ist einzuhalten, das Kürzen der
Ankerstange bei evtl. Bohrhindernissen ist nicht zulässig. Bei ordnungsgemäßem
Setzen darf der Gewindeteil der Ankerstange nicht mehr als 15 mm über die Mutter
herausragen.
-
Es sind Rand- und Fugenabstände von > 15 cm einzuhalten.
-
Das Bohrloch ist mindestens 4 x mit Handpumpe oder ölfreier Druckluft (ISO 8573-1,
Tab. 7.3, Öl-Klasse 4, < 5mg/m³) auszublasen, evtl. vorhandenes Wasser ist voll-
ständig zu entfernen.
-
Die minimalen Wartezeiten bis zur Pfostenmontage sind in Abhängigkeit von der
Temperatur des Verankerungsgrundes gemäß Tabelle einzuhalten. Erst danach
kann der Pfosten befestigt werden (Drehmoment = 90 Nm). Darüber hinaus ist im
Ausnahmefall der Einbau der Verbundanker bei -10° C bis -6° C mit einer Wartezeit
von 24 h möglich.
© Studiengesellschaft für Stahlschutzplanken e.V.
Stand 01.10.2010
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