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Wiederverwendbarkeit Von Schutzplankenteilen; Inspektion Und Wartung - Saferoad Super-Rail Eco Bw Einbauhandbuch

Pfostenabstand 1,33 m, h2-w4-a (wn 1,3 m; dn-0,9 m; prueflaenge 60 m)
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Grundsätzlich sollten jedoch Pass-Stücke sowie das Bohren neuer Löcher vermieden
werden, auch wenn dies einen erhöhten Aufwand durch De- und Montage der angren-
zenden Bereiche bedeutet.
Werden Schutzplanken auf schon im Betrieb befindlichen Straßen eingebaut (z. B. bei
Reparaturen), so muss überzähliges Material vollständig entfernt werden, so dass die
Strecken betriebsfertig und die Schutzplanken-Holmenden bei mehrstündiger Unterbre-
chung der Arbeiten mit einer kurzzeitigen Behelfsabsenkung (Absenkwinkel, ein Holm,
Kopfstück - auf Boden aufgelegt) vollständig verschraubt und gesichert werden.

16. Wiederverwendbarkeit von Schutzplankenteilen

Schutzplankenteile (dazu gehören u.a. Decklaschen, Anschlusslaschen) dürfen bei Um-
rüstungen und/oder Umbauten wieder verwendet werden wenn:
-
die Bauteile keine sichtbaren Verformungen und/oder Beschädigungen (z.B. ausge-
rissene, aufgedornte oder ausgebrannte Löcher) aufweisen,
-
die Konstruktionsteile noch eine Verzinkungsstärke von mindestens 30 μm aufwei-
sen, bei bandverzinkten Teilen genügen 15 µm,
-
die kennzeichnungspflichtigen Bauteile das Herstellerkennzeichen und die Prüf-
zeitraumkennzeichnung noch gut erkennen lassen.
Wird von wiederverwendeten Schutzplankenteilen eine Dauerhaftigkeit wie bei Neuma-
terial erwartet, ist eine Verzinkungsstärke von mindestens 55 μm erforderlich, bei band-
verzinkten Teilen genügen 17 µm bei Überzug ZA300 bzw. 32 µm bei Überzug Z600
oder ZA600.
BefestigungsmateriaI (Schrauben, Muttern, Scheiben), das bereits eingebaut war, darf
nicht wieder verwendet werden. Es ist stets neues Material einzusetzen. Bei der Repa-
ratur von Unfallschäden ist ausschließlich neues Material zu verwenden.
Nicht mehr verwendbare Konstruktionsteile sind, z.B. durch Abtrennen von Teilen oder
Zerteilen, unbrauchbar zu machen und ebenso wie ausgebautes Verschraubungsmate-
rial der Verwertung zuzuführen.

17. Inspektion und Wartung

Es bestehen grundsätzlich keine Anforderungen an Inspektion und Wartung mit folgen-
der Ausnahme:
Wird bei Ausführung der SR Eco Bw auf Streifenfundamenten, siehe 3., auf die ovale
Dichtscheibe (RAL-Teil Nr. 41.41) oder auf ein Verfüllen bzw. Abdecken zur Abdichtung
der Langlöcher der Fußplatten verzichtet, so ist eine Inspektion der Verankerung im
Abstand von 5 Jahren durchzuführen. Werden bei Stichproben korrodierte Anker vorge-
funden, so ist das Ankermaterial auszutauschen. Der Stichprobenumfang umfasst min-
destens 3% der Anker. Sind von den geprüften Ankern mehr als die Hälfte fehlerhaft,
sind alle Anker des Bauwerkes zu prüfen. Sind weniger als die Hälfte der geprüften An-
ker fehlerhaft, so sind bei den jeweils betroffenen Pfosten sowie den rechten und linken
Nachbarpfosten mindestens zwei weitere Anker zu prüfen. Falls dabei ein weiterer An-
ker die Kontrollbedingungen nicht erfüllt, sind alle Anker des betroffenen Pfostens sowie
alle Anker der Nachbarpfosten zu prüfen und die fehlerhaften Anker auszutauschen.
© Studiengesellschaft für Stahlschutzplanken e.V.
Stand 01.10.2010
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