Bedienungsanleitung
für Radiante 550/20/45-66.44 H
oder Radiante 550/20/57-66.44 H
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitäts-
prüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf Materialbeschaf-
fenheit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktions-
fähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu können. Allerdings
gehört dazu auch, dass Sie vor Inbetriebnahme alle aufgeführten
Punkte genauestens beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis
zur Schornsteinmündung mindestens 4 m betragen und der Schorn-
stein sollte einen Mindestquerschnitt von 324 cm
max. 480 cm
nicht überschreiten.
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1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht ent-
zündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für ausreichende
Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw. -ersteller zu sorgen.
Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen 4 m
1 kW Nennwärmeleistung!
1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und Wohnungen
aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z. B. Küchen-
dunstabsauganlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn, eine Gefährdung
des Kamins ist völlig ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins
dem Aufstellraum größere Mengen Luft entzogen werden, ist es uner-
lässlich, eine Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon
bei der Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später problemlos eine
Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in
einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine seperate Verbrennungs-
luftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend groß zu dimensio-
nieren.
Abb. A
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen
bestehen und der statischen Last der Feuerstätte standhalten. Unge-
eignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender
Estrich, sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser Art
müssen durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausgetauscht werden.
Dabei muss außerdem beachtet werden, dass zwischen Zement-Estrich
und Betondecke keinerlei (!)
Versorgungsleitungen (Tritt-
schalldämmung,
haben, jedoch
dämmung, Elektroleitungen
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etc.)
Verbundestrich
Grundfläche aufgestellt
der Größe des Kaminsockels
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hergestellt werden. Achten
Sie dringend darauf, dass
zwischen dem Verbunde-
strich und dem schwimmen-
den Estrich eine Bewegungs-
fuge angeordnet ist.
1.9. Zwischen Feuerraumöff-
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Raumvolumen pro
nung und brennbaren Bau-
teilen (Wandverkleidungen,
Einbaumöbel, Dekomöbel usw.) ist ein Abstand von 80 cm einzuhalten.
Der Bodenbelag vor der Feuerstelle darf nur aus nichtbrennbaren Mate-
rialien bestehen. Folgende Größen müssen nach vorn gemessen einge-
halten werden: Sockelhöhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm.
Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens 30 cm.
Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch Metall bieten
sich als geeignete Materialien an (Abb. A + B).
1.10. Abb. C zeigt Ihnen die Abstände von Möbeln zur
Kaminverkleidung, zum einen bei einer nicht isolierten Verkleidung und
zum anderen bei einer isolierten Verkleidung.
1.11. Der Heizeinsatz darf nicht durch Umbauten oder den Anbau fremder
Bauteile manipuliert werden.
Abb. C
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
Abb. B
Wärme-
verlegt
sind.
Der
muss
in