Bedienungsanleitung
für Radiante 550/20/57-66.44 H WW ECOplus
Jedes Hark - Produkt wird einer eingehenden Qualitätsprüfung
unterzogen. Hierbei wird sorgfältig auf Materialbeschaffenheit,
Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktionsfähigkeit
des Kamins gewähren zu können. Es ist wichtig, dass Sie vor der
Inbetriebnahme des Kamins alle Punkte dieser Anleitung zur Kennt-
nis nehmen und beim Betrieb beachten.
Der Heizeinsatz darf nur in Betrieb genommen werden, wenn er
mit dem Wasserkreislauf der Zentralheizung verbunden und dieser
Kreislauf entlüftet ist.
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von Kaminen
betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt zu beachten (z.B.
Bauordnung des einzelnen Bundeslandes, Feuerungsverordnung, DIN V
18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384 für Schornsteinbe-
rechnungen, EN 13229 für Kamine sowie örtliche Vorschriften). Um die
Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten, ist
vor der Installation des Kamins der zuständige Schornsteinfegermeister
zu informieren. Er wird die örtlichen Gegebenheiten vor der Montage
prüfen und die Feuerstätte vor der Inbetriebnahme abnehmen.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe soll mindestens 4 m betragen. Die-
se Höhe wird gemessen vom Rauchrohreintritt des Kamins in den
Schornstein bis zur Mündung des Schornsteins über dem Dach. Der
Querschnitt des Schornsteins sollte idealerweise dem des Rauchrohr-
stutzens der Radiante entsprechen (Durchmesser 20 cm = 314 cm²).
Bei abweichenden Schornsteinquerschnitten sollte vorab eine
technische Prüfung in Form einer Schornsteinquerschnittberech-
nung erfolgen.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert
werden.
Abb. A
min. 80 cm Abstand
zu brennbaren
Bauteilen z.B. Möbeln
(Strahlungsbereich)
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entneh-
1.5. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in
Grundfläche aufgestellt
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1.6. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen be-
-1-
men ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Es sei denn, die
Feuerstätte wird an eine ausreichend dimensionierte Verbrennungs-
luftleitung angeschlossen, über die die Verbrennungsluft direkt
aus dem Freien zugeführt wird. Für den letztgenannten Fall muss
ein Durchbruch in der Außenwand des Hauses vorgesehen wer-
den. Dieser Wanddurchbruch ist mit einem Außenwanddurchlass
zu versehen, der mit Hilfe von Aluflexrohren (Durchm. 150 mm), die
im Hark-Zubehörprogramm erhältlich sind, mit dem Stutzen für die
Verbrennungsluftzufuhr an der Radiante verbunden werden muss.
Das Aluflexrohr ist mechanisch gegen Beschädigungen zu schützen
und zusätzlich mit Wärmedämmung und Dampfsperre zu versehen.
Als Faustformel gilt: Die Verbrennungsluftleitung sollte nicht län-
ger als 12 m sein. Für jede Richtungsänderung (90°) sind 3 Meter
Leitungslänge abzuziehen. Wenn die Leitung sehr viel länger wird oder
besonders viele Richtungsänderungen haben muss, kann sie zum
Ausgleich mit größerem Durchmesser verlegt werden. Grundsätzlich
ist ein runder Querschnitt der Luftleitung günstiger, als ein recht-
eckiger Kanal. Wenn ein rechteckiger Kanal erforderlich ist, so ist sein
"hydraulischer Durchmesser" zu berücksichtigen. Das heißt, seine
Querschnittsfläche muss entsprechend dem höheren Widerstand
größer ausfallen, als bei einer Leitung mit rundem Querschnitt. Luft-
eintrittsöffnungen dürfen nicht leicht verschließbar angeordnet sein.
Für ausreichende Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw.
-ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen
4 m
Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
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einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate Ver-
brennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren. Bitte beachten Sie, dass die Verbrennungs-
luftleitung und das Gitter in der Außenwand regelmäßig auf Verun-
reinigungen zu prüfen sind. Laubreste, Pollen oder Spinnenweben
können die Verbrennungsluftleitung derart zusetzen, dass der Feuer-
stätte nicht mehr genügend Verbrennungsluft zugeführt wird und es
somit zu erheblichen Funktionsbeeinträchtigungen kommen kann.
Eine Küchendunstabzugshaube im Abluftbetrieb, die sich im Raum-
luftverbund mit dem Kamin befindet, kann den Betrieb der Feuerstätte
ebenfalls beeinträchtigen, da sie große Mengen verbrauchter Luft ins
Freie transportiert. Diese Luft muss dem Raumverbund durch eine ent-
sprechend große Verbrennungsluftleitung wieder zugeführt oder die
Dunstabzugshaube muss mit einem Fensterkontaktschalter versehen
bzw. auf Umluft umgerüstet werden. Dieser Fensterkontaktschalter
wird an einem kippfähigen Fenster installiert und gewährleistet, dass
die Dunstabzugshaube nur betrieben werden kann, wenn das
Fenster gekippt ist.
stehen und der statischen Last des Kamins standhalten. Ungeeignete
Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender Estrich,
sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser Art sollten
durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausgetauscht werden.
Dabei muss außerdem beachtet werden, dass zwischen Zement-
Estrich und Betondecke keinerlei (!) Versorgungsleitungen
(Trittschalldämmung, Wärmedämmung, Elektroleitungen etc.) ver-
legt sind. Der Verbundestrich muss in der Größe des Kaminsockels