Restrisiken
3.4
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Einhaltung aller einschlägigen Sicherheits-
vorschriften aufgrund der durch den Einsatzzweck der Maschine bedingten Konstruktion noch folgende
Restrisiken auftreten:
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Berühren des Hauptsägeblattes und des Vorritzsägeblattes im Schneidbereich.
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Berühren des Hauptsägeblattes und des Vorritzsägeblattes bei ganz vorgeschobenem oder ganz
zurückgezogenem Schiebetisch von unterhalb der Tischebene.
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Rückschlag des Werkstücks oder von Werkstückteilen.
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Wegschleudern einzelner Zähne bei hartmetallbestückten Sägeblättern.
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Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
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Quetschen am manuell oder elektromotorisch bewegten Doppelrollwagen.
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Berühren spannungsführender Teile bei geöffneten elektrischen Einbauräumen
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Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbeiten ohne Gehörschutz
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Emission gesundheitsgefährdender Stäube beim Betrieb ohne Absaugung.
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Vermeiden Sie die aus diesen Restrisiken möglicherweise resultierenden Gefährdungen durch er-
höhte Aufmerksamkeit beim Rüsten, Bedienen und Warten der Maschine!
© ALTENDORF 2006
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