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NMT HVG II 15 S Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 7

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Die Garantie für den Heizkessel HVG II S erlischt in folgenden Fällen:
Benutzung von Sicherheitselementen, die der Norm PN-91/B-02413 nicht entsprechen.
Durchführung von Reparaturen während der Garantiezeit durch Personen oder Firmen,
die durch NMT Normotec nicht autorisiert worden sind.
Schäden und Unregelmäßigkeiten beim Betrieb des Kessels
Unsachgemäßen Transport des Kessels zum Aufstellungsort z.B. Keller
Fehlerhafte Installation incl. falscher Abgasabführung vom Kessel
keine Schornsteinberechnung vorhanden ist
Fehlerhafte und / oder nicht mit der Bedienungsanleitung übereinstimmende Bedienung
des Kessels durch den Benutzer incl. überschreiten der höchstzulässigen Temperatur des
Wassers im Kessel, gefrieren des Wassers in der Installation oder im Kessel, Einlassen
von kaltem Wasser in den heißen Kessel, Löschen der Glut im Kessel mit Wasser.
Inbetriebnahme des Kessels ohne ausreichende Wassermenge. Korrosion der
Stahlelemente infolge längerer Benutzung des Kessels mit einer
Einspeiswassertemperatur unter 60 °C (Betrieb ohne Temperaturanhebegruppe).
Fehlen des erforderlichen Schornsteinzuges.
Verwendung von Einspeiswasser für den Kessel mit einer Wasserhärte über 7° dH und
der dadurch entstandenen Schäden (Durchbrennen der Bleche des Feuerraumes infolge
von Entstehung von Kesselstein).
Verkalken der Elemente der thermischen Ablaufsicherung durch kalkhaltiges Wasser.
Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe,
Wir haften nicht für Schäden durch Leckwasser, Schwitzwasser, Säurekorrosion, Kessel
bzw. Wassersteinablagerungen oder Schäden, die durch Schmutzteile oder Sauerstoff im
Wasser hervorgerufen werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass diese gesetzlich begründet sind. Bei schuldhaft
unberechtigten Reklamation, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, stellen wir die uns
entstandenen Kosten in Rechnung.
Bei nicht beachten dieser Einbau- und Bedienungsanleitung erlischt die Garantie.
Weitere Aufwendungen im Sinne des § 476 BGB, z.B. Austauschkosten aller Art, gehen zu
Lasten des Käufers.
Für den Kundendienst am Kessel und dessen elektrischer Anlage ist die Montagefirma
zuständig. Nach Fertigstellung der Installation ist diese Einbau- und Betriebsanleitung dem
Betreiber auszuhändigen und eine angemessene Einweisung/ Inbetriebnahme durchzuführen.
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Diese Anleitung auch für:

Hvg ii 20 sHvg ii 30 sHvg ii 40 s

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