Es muss sichergestellt werden, dass ständig ein Wasserdruck von mindestens 2 bar gegeben ist.
Bei Problemen mit dem Wasserdruck muss die Anlage außer Betrieb genommen werden. Die
Zu- und Ablaufleitungen dürfen nicht absperrbar sein! Der Auslauf muss offen liegen und gut
sichtbar sein. Der Leitungsquerschnitt von und zur thermischen Ablaufsicherung muss
mindestens Nennweite 15 betragen.
Der Sicherheitswärmetauscher darf keinesfalls und zu keinem Zeitpunkt als betrieblicher
Warmwasserbereiter/ Wasserwärmer oder in solcher sinngemäßen Funktion eingesetzt und
verwendet werden.
4.2 Anschlüsse am HVG II S
Steuerung
Bedienhebel
Bypassklappe
Zugang Katalysator
(Seite rechts und
links)
14
STB
Bedienhebel
Turbulatoren
Position der
Keramiksteine
(HVG II S 40 mit Unterbau)