1.2 Normen
DIN EN 12831
Heizlastberechnung von Gebäuden
Der Dimensionierung des Kessels, sowie der gesamten Heizungsanlage muss eine
Wärmebedarfsberechnung zu Grunde liegen.
DIN EN 12828
Heizungsanlagen in Gebäuden- Planung von Warmwasserheizungsanlagen
DIN EN 303 Teil 5
Heizkessel für feste Brennstoffe, hand- und automatisch beschickte Feuerungen, Nenn-
Wärmeleistung bis 300 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnung.
VDI 2035 (Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen)
Blatt 1 - Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen
Blatt 2 - Wasserseitige Korrosion
VDE – Bestimmungen
FeuVO und Bauordnung der jeweiligen Länder
Hierbei beachten sind die baulichen Anforderungen an Heizräume und die für den jeweiligen
Aufstellungsort gültigen bauaufsichtlichen Vorschriften; in Deutschland besonders die
Feuerungsverordnung der Bundesländer.
1.BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
1.3 Garantiebestimmung
Der Einbau eines Zugbegrenzers ist Garantiebedingung!
Die Garantie für den Heizkessel HVG II S beträgt 24 Monate ab Einkaufdatum.
In Verbindung mit der NMT Rücklaufanhebung mit einer Rücklauftemperatur von 63°C erhalten
Sie auf den Kesselkörper (keine Keramik und Verschleißteile) 5 Jahre Garantie.
Unter Verschleißteilen verstehen wir Dichtungen, Fühler, Keramiksteine und Katalysator.
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