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15. Wartung

Eine Wartung soll in regelmäßigen Abständen,
unsere Empfehlung ist mindestens alle 12 Monate,
nach EN 378, Teil 2 durchgeführt werden. Je nach
Kältemittelfüllmenge des Systems muss nach F- Gase
Verordnung EG 842/2006 eine Dichtigkeitsprüfung von
ausgebildetem Fachpersonal, zertifiziert nach Kategorie
I des EG303/2008, durchgeführt werden. So kann eine
möglichst lange Lebensdauer und ein geringer Verschleiß
der Klimatechnik gewährleistet werden. Als Vorlage
können Ihnen hier unsere Inbetriebnahmeprotokolle
dienen.
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