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Vorschriften Zum Explosionsschutz; Zoneneinteilung Explosionsgefährdeter Bereiche; Rückverfolgbarkeit - lutz PP 41-R-DL Originalbetriebsanleitung

Pumpwerke für fass- und behälterpumpen
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10.6 Vorschriften zum Explosions-
schutz
► Für Betriebsmittel in explosionsgefährdeten
Bereichen innerhalb der Europäischen Union
folgende Vorschriften beachten:
- Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften
zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes
und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch
explosionsfähige Atmosphären gefährdet
werden können.
- EN 1127-1: Explosionsfähige Atmosphären
– Explosionsschutz – Teil 1: Grundlagen und
Methodik
- EN 13463-1: Nicht elektrische Geräte für den
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen –
Teil 1: Grundlegende Methodik und Anforderun-
gen
- EN 13463-5: Nicht elektrische Geräte für den
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen –
Teil 5: Schutz durch sichere Bauweise
- Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)
► Zusätzlich nationale Vorschriften und Richtlinien
beachten.
10.7 Zoneneinteilung explosionsge-
fährdeter Bereiche
Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in
denen aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhält-
nisse explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender
Menge auftreten kann.
Für explosionsgefährdete Bereiche durch brennbare
Gase, Dämpfe oder Nebel gilt folgende Zonenein-
teilung:
• Zone 0: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
ist ständig oder langzeitig vorhanden.
• Zone 1: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
ist gelegentlich vorhanden.
• Zone 2: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
ist selten und kurzzeitig vorhanden.
Erläuterung der Zoneneinteilung bei
der Anwendung von Fasspumpen für
entzündbare Flüssigkeiten
• Im Inneren eines Fasses oder Behältnisses: Zone 0
• Fass-Spundloch bzw. Oberkante des Behältnisses:
Trennstelle zwischen Zone 0 und Zone 1
• Räume, in denen um- oder abgefüllt wird: Zone 1
Für Fass- und Behälterpumpen folgt daraus:
► Zur Förderung entzündbarer Flüssigkeiten nur
Pumpwerke der Gerätegruppe II, Kategorie 1/2 G
verwenden.
► In Zone 0 keine Motoren einsetzen, gleich
welcher Schutzart.
► In Zone 1 Motoren der Gerätegruppe II, Kategorie
2 G einsetzen.
10.8 Rückverfolgbarkeit
Geräte für explosionsgefährdete Bereiche sind mit
einer individuellen Seriennummer gekennzeichnet.
Lutz Pumpen gewährleistet die Rückverfolgbarkeit
des Geräts bis zum Ort der ersten Auslieferung nach
ATEX-Richtlinie.
Alle Personen, die das Gerät weiterliefern, sind
verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit des Geräts für
eventuelle Rückrufaktionen zu gewährleisten.
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